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title: "Mehrwertsteueränderungen 2026: Vorgaben zu Erklärung, Abzügen und Steuerzuschlägen für Unternehmer"
locale: de
category: knowledge_base
category_name: "Wissensdatenbank"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://onbinder.com/en/articles/2026-vat-changes-korea-business-guide
published_at: 2026-07-18T22:12:24+09:00
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# Mehrwertsteueränderungen 2026: Vorgaben zu Erklärung, Abzügen und Steuerzuschlägen für Unternehmer

> Bei der Mehrwertsteuererklärung 2026 müssen Unternehmer mehr Punkte prüfen, darunter die Erhöhung des Zuschlagssatzes für fingierte Steuerrechnungen, die Einreichung einer Bargeldumsatzaufstellung durch Medienschaffende sowie Nachweise zu Betriebsstätten unter fremdem Namen. Auch die Obergrenze für den fiktiven Vorsteuerabzug bei Gebrauchtwagen, Änderungen bei der Steuerpflicht und Steuerbefreiung von Lebensmitteln sowie die Kriterien für die vereinfachte Besteuerung können sich je nach Branche direkt auf das Erklärungsergebnis auswirken.

## Key Points

- Bei der Ausstellung oder dem Erhalt fingierter Steuerrechnungen steigt der Zuschlagssatz von 3 % auf 4 % des Lieferwerts, sodass die Prüfung, ob eine Transaktion tatsächlich stattgefunden hat, noch wichtiger wird.
- Unternehmer im Bereich der Mediencontent-Erstellung, darunter YouTuber und Creator, müssen bei der Mehrwertsteuererklärung eine Bargeldumsatzaufstellung einreichen. Bei Nichteinreichung kann ein Zuschlag von 1 % des nicht gemeldeten Betrags erhoben werden.
- Aufgrund verstärkter Kontrollen von Unternehmern, die unter fremdem Namen tätig sind, müssen Unterlagen aufbewahrt werden, die den tatsächlichen Geschäftsbetrieb belegen, etwa Mietverträge, Versorgungsabrechnungen, Arbeitsverträge und Fotos der Betriebsstätte.
- Für den fiktiven Vorsteuerabzug bei Gebrauchtwagen gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Obergrenze. Der darüber hinausgehende Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr lang vorgetragen und abgezogen werden.
- Auch bereits bestehende Änderungen wie die Anhebung der Kriterien für die vereinfachte Besteuerung, die Verlängerung der begünstigten Obergrenze für den fiktiven Vorsteuerabzug bei steuerbefreiten Agrarprodukten und der Zinssatz für fiktive Mieteinnahmen aus Mietkautionen müssen vor der Erklärung 2026 erneut geprüft werden.

## Die Änderungen bei der Umsatzsteuererklärung 2026 auf einen Blick

Unternehmer, die vor der endgültigen Umsatzsteuererklärung im Juli 2026 stehen, dürfen sich nicht darauf beschränken, lediglich Unterlagen zu Umsätzen und Einkäufen zusammenzutragen. Für einige Branchen sind neue Unterlagen einzureichen, bei bestimmten Vorsteuerabzügen wurden die Höchstgrenzen geändert, und auch die Kontrolle fingierter Steuerrechnungen und unter fremdem Namen geführter Betriebe wurde verschärft.

Da sich der Erklärungszyklus der Umsatzsteuer regelmäßig wiederholt, wirkt jede Erklärung ähnlich. Werden jedoch Änderungen übersehen, können folgende Probleme entstehen.

- Mögliche Abzüge können unberücksichtigt bleiben, sodass mehr Steuern gezahlt werden.
- Eine falsche Einordnung als steuerpflichtig oder steuerfrei kann zu einer Berichtigungserklärung oder Steuernachforderung führen.
- Das Versäumnis, erforderliche Aufstellungen einzureichen, kann Zuschlagsteuern zur Folge haben.
- Stimmen Steuerrechnungen von Geschäftspartnern nicht mit den tatsächlichen Transaktionen überein, können Zuschlagsteuern oder Prüfungsrisiken entstehen.

Dieser Artikel fasst die wichtigsten Änderungen für die Umsatzsteuererklärung des ersten Halbjahres 2026 sowie die ab dem zweiten Halbjahr 2026 geltenden Änderungen aus praktischer Sicht für Unternehmer zusammen. Vor der tatsächlichen Abgabe muss abschließend über die nationale Steuerbehörde, Hometax, das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater geprüft werden, ob die Vorschriften auf die eigene Branche und Transaktionsstruktur anwendbar sind.

## Übersicht der wichtigsten Änderungen 2026

| Kategorie | Änderung oder Hinweis | Zeitpunkt der Anwendung bzw. Prüfung | Erforderliche Maßnahmen des Unternehmers |
|---|---:|---|---|
| Fingierte Steuerrechnungen | Erhöhung des Zuschlagsteuersatzes für Ausstellung und Empfang von 3% auf 4% | Bei der Erklärung 2026 prüfen | Tatsächlichkeit der Transaktion, Verträge, Zahlungseingänge und Lieferunterlagen prüfen |
| Erstellung von Medieninhalten | Pflicht zur Einreichung einer Aufstellung über Barumsätze | Endgültige Erklärung für das erste Halbjahr 2026 | Prüfen, ob YouTuber, Creator usw. betroffen sind, und Aufstellung einreichen |
| Kontrolle von unter fremdem Namen geführten Betrieben | Gesetzliche Verankerung der Grundlage für die Vorlage von Nachweisen über den tatsächlichen Geschäftsbetrieb | Auf Anforderung des Finanzamts oder im Rahmen der Erklärungskontrolle | Mietvertrag, Versorgungsrechnungen, Arbeitsverträge und Fotos der Betriebsstätte aufbewahren |
| Pauschaler Vorsteuerabzug für Gebrauchtwagen | Einführung einer Abzugsgrenze und teilweise Möglichkeit des Vortrags | Ab dem 1. Juli 2026 | Abzugsgrenze vorab berechnen, Kfz-Kennzeichen und Fahrgestellnummer verwalten |
| Importierte unverarbeitete Lebensmittel | Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Waren wie Kakaobohnen | Bis 2027 | Prüfen, ob für importierte und vertriebene Waren die Steuerbefreiung gilt |
| Einfach verarbeitete, in Flaschen oder Dosen verpackte Lebensmittel | Übergang zur Steuerpflicht nach Auslaufen der Befreiung | Seit 2025 weiterhin zu beachten | Als steuerpflichtige Umsätze einordnen und in Steuerrechnungen und Erklärungen berücksichtigen |
| Pauschaler Vorsteuerabzug für steuerfreie Agrarerzeugnisse | Verlängerung der erhöhten Abzugsgrenze | Bis Ende 2027 | Insbesondere Gastronomiebetriebe müssen prüfen, ob Abzüge fehlen |
| Fiktiver Mietertrag aus Mietkautionen | Anwendung eines Zinssatzes für Termineinlagen von jährlich 2,9% | Erklärung für den betreffenden Besteuerungszeitraum | Vermieter müssen die Berechnungsformel für den fiktiven Mietertrag erneut prüfen |
| Schwellenwert für vereinfachte Besteuerung | Erhöhung auf 104 Millionen Won auf Grundlage des Gesamtentgelts des Vorjahres | Bei der Prüfung der Besteuerungsart | In Hometax Besteuerungsart und Pflicht zur Ausstellung von Steuerrechnungen prüfen |
| Erstattung für schönheitschirurgische Leistungen an ausländische Touristen | Ende des Umsatzsteuererstattungssystems | Ab 2026 | Bisherige Erstattungsverfahren nicht mehr verwenden |

## Änderungen, die bei der Erklärung für das erste Halbjahr 2026 unmittelbar zu prüfen sind

### 1. Erhöhung des Zuschlagsteuersatzes für die Ausstellung und den Empfang fingierter Steuerrechnungen

Steuerrechnungen, die ohne tatsächliche Transaktion ausgestellt oder empfangen werden, werden allgemein als fingierte Steuerrechnungen bezeichnet. Nach den Änderungen für 2026 wurde der Zuschlagsteuersatz für die Ausstellung und den Empfang fingierter Steuerrechnungen von bisher 3% auf 4% des Lieferwerts erhöht.

Wichtig ist, dass eine fingierte Steuerrechnung nicht lediglich einen Fehler in den Unterlagen darstellt. Werden Steuerrechnungen ausgetauscht, obwohl keine tatsächliche Transaktion stattgefunden hat, kann dies zu einem unrechtmäßigen Vorsteuerabzug oder einer Verfälschung von Umsätzen und Kosten führen. Daher kontrolliert die nationale Steuerbehörde unzulässige Steuerrechnungen streng.

Unternehmer sollten für jede Transaktion folgende Unterlagen gemeinsam aufbewahren.

- Verträge, Bestellungen und Angebote
- Steuerrechnungen und Transaktionsaufstellungen
- Überweisungsnachweise und Kartenzahlungsbelege
- Lieferscheine, Abnahmebestätigungen und Frachtbriefe
- Ergebnisse von Dienstleistungen, E-Mails und Tätigkeitsberichte
- Status der Gewerbeanmeldung und tatsächliche Kontaktdaten des Geschäftspartners

Insbesondere bei Steuerrechnungen, für die ein Vorsteuerabzug beansprucht wird, genügt allein die Tatsache nicht, dass „eine Steuerrechnung vorhanden ist“. Es muss zugleich geprüft werden, ob tatsächlich Waren oder Dienstleistungen bezogen wurden, ob Betrag und Lieferzeitpunkt stimmen und ob der Geschäftspartner ein ordnungsgemäß tätiger Unternehmer ist.

### 2. Einreichung einer Aufstellung über Barumsätze durch YouTuber, Creator und andere Ersteller von Medieninhalten

Ab der Umsatzsteuererklärung für das erste Halbjahr 2026 müssen Unternehmer, die als YouTuber, Creator oder in einer anderen Form Medieninhalte erstellen, zwingend prüfen, ob sie zur Einreichung einer Aufstellung über Barumsätze verpflichtet sind. Wird die Aufstellung trotz bestehender Pflicht nicht eingereicht, kann eine Zuschlagsteuer in Höhe von 1% des nicht gemeldeten Betrags erhoben werden.

Ersteller von Medieninhalten verfügen über vielfältige Einnahmestrukturen.

- Werbeeinnahmen von Plattformen
- Spenden, Mitgliedschaften und ähnliche Unterstützungsleistungen wie Star Balloons oder Super Chats
- Produktionshonorare für Sponsoring- und Werbeinhalte
- Verkauf von Kursen, E-Books und Merchandise
- Abrechnungsbeträge ausländischer Plattformen
- Vergütungen für einzelne Dienstleistungen, die bar oder per Überweisung gezahlt wurden

Welche dieser Beträge steuerpflichtige Umsätze sind, bei welchen der Nullsteuersatz oder ein Auslandsgeschäft geprüft werden muss und welche in die Aufstellung über Barumsätze aufzunehmen sind, kann je nach Transaktionsstruktur unterschiedlich sein. Auch wenn ein Steuerberater mit der Erklärung beauftragt wird, muss vorab mitgeteilt werden, dass „Einnahmen aus der Erstellung von Medieninhalten bestehen“, und es müssen die Abrechnungsunterlagen der einzelnen Plattformen vorgelegt werden.

Unternehmer, die ihre Erklärung selbst abgeben, müssen auf der Hometax-Erklärungsseite darauf achten, den Anhang oder die Eingabefelder für die Aufstellung über Barumsätze nicht auszulassen.

### 3. Verschärfte Kontrolle von unter fremdem Namen geführten Betrieben und Verwaltung der Nachweise

Ein unter fremdem Namen geführter Betrieb liegt vor, wenn die Gewerbeanmeldung auf den Namen einer anderen Person als des tatsächlichen Unternehmers erfolgt oder wenn der formell eingetragene Unternehmer und der tatsächliche Betreiber nicht identisch sind. Solche Strukturen können mit der Ausstellung unzulässiger Steuerrechnungen, der Umgehung von Steuerrückständen oder der Verschleierung von Einkünften verbunden sein und bergen daher erhebliche steuerliche Risiken.

Mit den umsatzsteuerlichen Änderungen 2026 wurde die Grundlage für die Vorlage von Unterlagen zum Nachweis des tatsächlichen Geschäftsbetriebs gesetzlich verankert. Da der Leiter des zuständigen Finanzamts Unterlagen anfordern kann, um die tatsächliche Existenz der Betriebsstätte oder den tatsächlichen Betrieb zu prüfen, ist es auch für ordnungsgemäß tätige Unternehmer sicherer, grundlegende Unterlagen bereitzuhalten.

Beispiele für mögliche Nachweise sind:

| Unterlage | Nachweisbarer Inhalt |
|---|---|
| Mietvertrag | Standort der Betriebsstätte und Nutzungsrecht |
| Aufstellungen über Strom-, Wasser- und Gasgebühren sowie sonstige Betriebskosten | Tatsächliche Nutzung der Betriebsstätte |
| Arbeitsverträge | Beschäftigte und tatsächliche Betriebsstruktur |
| Innen- und Außenaufnahmen der Betriebsstätte | Firmenschild, Anlagen, Warenbestand, Büroräume usw. |
| Verträge und Bestellungen von Geschäftspartnern | Tatsächliche Geschäftstätigkeit |
| Ein- und Auszahlungen für Umsätze und Einkäufe | Nutzung eines Kontos im Namen des Unternehmers und Zahlungsflüsse |

Wer sein Unternehmen ordnungsgemäß betreibt, muss sich keine übermäßigen Sorgen machen. Weicht jedoch die in der Gewerbeanmeldung angegebene Adresse vom tatsächlichen Geschäftsort ab, ist der Betrieb auf den Namen eines Familienmitglieds oder Bekannten angemeldet oder stimmt der Kontoinhaber nicht mit dem Unternehmer überein, sollte dies vorab geklärt werden.

## Geltung ab dem 1. Juli 2026: Höchstgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug bei Gebrauchtwagen

Auch für Unternehmer, die Gebrauchtwagen ankaufen und verkaufen, darunter Gebrauchtwagenhändler, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine Höchstgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug bei Gebrauchtwagen.

Bisher konnten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen 10/110 des Anschaffungswerts als pauschale Vorsteuer abgezogen werden. Nach der Änderung wird der Abzug jedoch auf den „Umsatz abzüglich der durch Steuerrechnungen belegten Einkaufsbeträge“ begrenzt.

### In der Praxis zu prüfende Punkte

- Anschaffungs- und Verkaufspreise müssen für jedes Fahrzeug getrennt verwaltet werden.
- Einkaufsbeträge mit Steuerrechnung müssen von den Einkaufsbeträgen getrennt werden, für die der pauschale Vorsteuerabzug gilt.
- Für wegen Überschreitung der Höchstgrenze nicht abziehbare Beträge muss geprüft werden, ob ein Vortrag für 1 Jahr möglich ist.
- Da bei der Beantragung des Abzugs zusätzlich Kfz-Kennzeichen und Fahrgestellnummer einzureichen sind, dürfen die Identifikationsdaten der einzelnen Fahrzeuge nicht fehlen.

Gebrauchtwagenhändler sollten die möglichen Abzugsbeträge für Transaktionen ab dem zweiten Halbjahr vorab berechnen. Da Beträge oberhalb der Abzugsgrenze entstehen können, ist es in der Praxis sicher, monatliche oder fahrzeugbezogene Übersichten zu erstellen und diese gemeinsam mit dem Steuerberater zu prüfen.

## Frühere Änderungen, die auch 2026 weiterhin zu beachten sind

### 1. Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für importierte unverarbeitete Lebensmittel wie Kakaobohnen

Die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte importierte unverarbeitete Lebensmittel wie Kakaobohnen sowie Kakaoschalen und -hülsen wurde bis 2027 verlängert. Unternehmer, die solche Waren importieren oder vertreiben, müssen anhand der Warenklassifizierung und der Transaktionsform prüfen, ob bis 2027 weiterhin die bisherige Steuerbefreiung angewendet werden kann.

Bei importierten Lebensmitteln lässt sich die Steuerpflicht oder Steuerbefreiung nur schwer allein anhand der Warenbezeichnung bestimmen. Da die Beurteilung je nach tatsächlich beim Zoll angemeldeter Ware, Verarbeitungsgrad, Verpackungsform und inländischer Vertriebsweise unterschiedlich ausfallen kann, sollten die Einfuhranmeldebescheinigung und die Unterlagen zur Warenklassifizierung gemeinsam aufbewahrt werden.

### 2. Übergang zur Steuerpflicht bei einfach verarbeiteten, in Flaschen oder Dosen verpackten Lebensmitteln

Bestimmte einfach verarbeitete Lebensmittel, die in Flaschen oder Dosen verpackt sind, waren früher von der Umsatzsteuer befreit, wurden nach Ablauf des Befreiungszeitraums jedoch steuerpflichtig. Als Beispiele werden Sojasauce, Sojabohnenpaste, Chilipaste, Kimchi, fermentierte Meeresfrüchte, Tofu, eingelegtes Gemüse und blanchiertes Gemüse genannt.

Unternehmer, die solche Waren verkaufen, müssen Folgendes prüfen.

- Einordnung der einzelnen Produkte im Kassensystem oder Onlineshop als steuerpflichtig oder steuerfrei
- Steuerliche Einordnung bei der Ausstellung von Steuerrechnungen oder Barzahlungsbelegen
- Einordnung der Einkaufsunterlagen als steuerpflichtig oder steuerfrei
- Berücksichtigung in der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuererklärung

Wer solche Waren noch immer als steuerfrei behandelt, riskiert, steuerpflichtige Umsätze nicht zu erklären. Daher müssen der Produktstamm und die Rechnungslegungsgrundsätze unverzüglich überprüft werden.

### 3. Verlängerung der erhöhten Höchstgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug bei steuerfreien Agrarerzeugnissen

Unternehmer, die steuerfreie Agrarerzeugnisse erwerben und damit steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen liefern, können unter bestimmten Voraussetzungen einen pauschalen Vorsteuerabzug erhalten. Gastronomiebetriebe, Lebensmittelhersteller und ähnliche Unternehmen sind von dieser Regelung besonders stark betroffen.

Die erhöhte Abzugsgrenze wurde bis Ende 2027 verlängert, sodass sowohl Einzelunternehmer als auch juristische Personen eine günstigere Grenze als die reguläre Höchstgrenze anwenden können.

| Unternehmenskategorie | Reguläre Abzugsgrenze | Erhöhte Abzugsgrenze |
|---|---:|---:|
| Einzelunternehmer | 40~50% | 55~75% |
| Juristische Personen | 30% | 50% |

Für den pauschalen Vorsteuerabzug bei steuerfreien Agrarerzeugnissen sind Nachweise wie Rechnungen der einzelnen Lieferanten, Kreditkartenbelege und Barzahlungsbelege wichtig. Unternehmer mit einem hohen Anteil an Agrarerzeugnissen bei ihren Einkäufen müssen vor der Erklärung prüfen, ob Rechnungen fehlen.

### 4. Zinssatz von jährlich 2,9% für fiktive Mieterträge aus Mietkautionen

Immobilienvermieter müssen in bestimmten Fällen einen fiktiven Mietertrag auf Mietkautionen berechnen. Der bei der Erklärung 2026 anzuwendende Zinssatz für Termineinlagen beträgt jährlich 2,9%.

Beim fiktiven Mietertrag wird ein Betrag in Höhe des angenommenen Ertrags aus der Anlage der Kaution in die Bemessungsgrundlage einbezogen, selbst wenn tatsächlich keine Monatsmiete gezahlt wurde. Da ein falsch angewendeter Zinssatz zu einer zu niedrigen oder zu hohen Erklärung führen kann, müssen Kaution, Mietzeitraum, steuerpflichtige Fläche und Zinssatz für Termineinlagen gemeinsam anhand des Mietvertrags geprüft werden.

### 5. Erhöhung des Schwellenwerts für die vereinfachte Besteuerung

Der für die vereinfachte Besteuerung maßgebliche Gesamtbetrag der Entgelte des Vorjahres wurde von bisher 80 Millionen Won auf 104 Millionen Won erhöht. Dadurch können auch kleinere Unternehmer, die nach dem früheren Schwellenwert nahezu als regulär besteuerte Unternehmer galten, nach dem neuen Schwellenwert unter die vereinfachte Besteuerung fallen.

Bei der vereinfachten Besteuerung unterscheiden sich Steuerbelastung und Erklärungsverfahren von der regulären Besteuerung. Sie ist jedoch nicht in jeder Hinsicht einfach günstiger. Insbesondere müssen die Pflicht zur Ausstellung von Steuerrechnungen, das Verfahren des Vorsteuerabzugs, die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs beim Geschäftspartner und die branchenspezifischen Wertschöpfungssätze gemeinsam geprüft werden.

Folgende Punkte sind zu prüfen.

- Aktuelle Besteuerungsart in Hometax prüfen
- Gesamtbetrag der Entgelte des Vorjahres prüfen
- Prüfen, ob die Branche oder Region von der vereinfachten Besteuerung ausgeschlossen ist
- Pflicht zur Ausstellung von Steuerrechnungen prüfen
- Prüfen, ob die Transaktionsstruktur voraussetzt, dass Geschäftspartner Steuerrechnungen verlangen

### 6. Ende der Umsatzsteuererstattung für schönheitschirurgische medizinische Leistungen an ausländische Touristen

Das System zur Erstattung der Umsatzsteuer auf schönheitschirurgische medizinische Leistungen für ausländische Touristen wurde ab 2026 beendet. Betroffene medizinische Einrichtungen und verbundene Unternehmen müssen darauf achten, Erklärungen und Hinweise nicht mehr nach dem bisherigen Erstattungsverfahren zu behandeln.

Bestehen noch interne Hinweise, Zahlungssysteme, Prozesse von Erstattungsdienstleistern oder fremdsprachige Informationsseiten, die auf dem früheren System beruhen, müssen diese angepasst werden. Eine fehlerhafte Erstattung kann später zu Steuernachforderungen oder Kundenbeschwerden führen.

## Checkliste nach Branchen

### Restaurants, Cafés und Lebensmittelhersteller

- Prüfen, ob sämtliche Nachweise über den Einkauf steuerfreier Agrarerzeugnisse gesammelt wurden.
- Prüfen, ob die erhöhte Höchstgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug angewendet werden kann.
- Beim Verkauf einfach verarbeiteter, in Flaschen oder Dosen verpackter Lebensmittel prüfen, ob diese steuerpflichtig geworden sind.
- Prüfen, ob die Steuerpflicht- und Steuerbefreiungscodes für die einzelnen Produkte im Kassensystem dem aktuellen Stand entsprechen.

### YouTuber, Creator und Content-Unternehmer

- Prüfen, ob das Unternehmen als Ersteller von Medieninhalten gilt.
- Abrechnungsunterlagen der einzelnen Plattformen mit den Kontoeingängen abgleichen.
- Keine Beträge auslassen, die in der Aufstellung über Barumsätze anzugeben sind.
- Bei Einnahmen von ausländischen Plattformen können je nach Transaktionsstruktur die Steuerpflicht, der Nullsteuersatz oder ein Auslandsgeschäft zu prüfen sein.

### Gebrauchtwagenhandel

- Für Transaktionen ab dem 1. Juli 2026 die Höchstgrenze des pauschalen Vorsteuerabzugs berechnen.
- Kfz-Kennzeichen und Fahrgestellnummer für jedes Fahrzeug verwalten.
- Prüfen, ob Beträge oberhalb der Höchstgrenze vorgetragen werden können.
- Einkaufsbeträge mit Steuerrechnung von Einkaufsbeträgen trennen, für die der pauschale Vorsteuerabzug gilt.

### Immobilienvermietung

- Prüfen, ob ein fiktiver Mietertrag auf Mietkautionen zu berechnen ist.
- Prüfen, ob der Zinssatz für Termineinlagen von jährlich 2,9% angewendet wurde.
- Mietverträge, Änderungen der Kautionen und Aufzeichnungen über Mieteingänge ordnen.
- Bei gleichzeitiger steuerpflichtiger und steuerfreier Vermietung auch die Aufteilung der gemeinsamen Vorsteuer prüfen.

### Import und Vertrieb

- Prüfen, ob importierte unverarbeitete Lebensmittel wie Kakaobohnen unter die verlängerte Steuerbefreiung fallen.
- Einfuhranmeldebescheinigungen und Unterlagen zur Warenklassifizierung aufbewahren.
- Prüfen, ob sich die Einordnung als steuerpflichtig oder steuerfrei beim inländischen Verkauf ändert.
- Prüfen, ob für Geschäftspartner die richtige Art von Steuerrechnung oder Rechnung ausgestellt wird.

## Vom Unternehmer vor der Erklärung vorzubereitende Unterlagen

Fehler bei Umsatzsteuererklärungen entstehen meist durch fehlende Unterlagen, eine falsche Einordnung als steuerpflichtig oder steuerfrei sowie Abweichungen bei Steuerrechnungen. Vor der Erklärung sollten mindestens folgende Unterlagen vorbereitet werden.

| Unterlage | Grund |
|---|---|
| Steuerrechnungen und Rechnungen zu Verkäufen | Prüfung steuerpflichtiger und steuerfreier Umsätze |
| Steuerrechnungen und Rechnungen zu Einkäufen | Prüfung des Vorsteuerabzugs und des pauschalen Vorsteuerabzugs |
| Kartenumsätze und Barzahlungsbelege | Vermeidung nicht erklärter Umsätze |
| Abrechnungsunterlagen von Onlineplattformen | Prüfung von Umsätzen über Liefer-Apps, Onlineshops und Content-Plattformen |
| Kontoein- und -ausgänge | Abgleich von Barumsätzen und tatsächlich vereinnahmten Beträgen |
| Mietvertrag | Nachweis der tatsächlichen Betriebsstätte und Prüfung fiktiver Mieterträge bei Vermietung |
| Versorgungs- und Betriebskostenabrechnungen | Nachweis des Betriebs der Betriebsstätte |
| Einkaufs- und Verkaufsunterlagen je Fahrzeug | Berechnung der Abzugsgrenze bei Gebrauchtwagen |
| Einfuhranmeldebescheinigung | Beurteilung der Steuerpflicht oder Steuerbefreiung importierter Waren |

## Praktische Grundsätze zur Verringerung von Erklärungsfehlern

1. Zuerst die branchenspezifischen Änderungen prüfen. Nicht für alle Unternehmer gelten dieselben Vorschriften.
2. Beträge auf Steuerrechnungen mit den tatsächlichen Kontoein- und -ausgängen abgleichen.
3. Steuerpflichtige Umsätze, steuerfreie Umsätze und Umsätze zum Nullsteuersatz voneinander trennen.
4. Prüfen, ob einzureichende Aufstellungen bestehen.
5. Bei Abzügen nicht nur die grundsätzliche Berechtigung, sondern auch Höchstgrenzen und Nachweisanforderungen prüfen.
6. Bei verdächtigen Steuerrechnungen von Geschäftspartnern vor der Erklärung den Sachverhalt klären.
7. Verträge, Aufstellungen und Abrechnungsunterlagen auch nach der Erklärung aufbewahren.

## Fazit

Die wichtigsten Stichworte, auf die Unternehmer bei der Umsatzsteuererklärung 2026 besonders achten müssen, sind „verschärfte Zuschlagsteuern“, „Einreichung von Aufstellungen“, „tatsächliche Existenz der Betriebsstätte“, „Abzugsgrenzen“ und „Neueinstufung als steuerpflichtig oder steuerfrei“. Da YouTuber und Creator, Gebrauchtwagenhändler, Gastronomiebetriebe, Lebensmittelvertriebe und Immobilienvermieter besonders stark von den branchenspezifischen Änderungen betroffen sind, ist vor der Erklärung eine gesonderte Prüfung erforderlich.

Eine korrekte Umsatzsteuererklärung ist nicht lediglich ein Verfahren zur Zahlung von Steuern, sondern auch ein Prozess zur Überprüfung der Umsatzstruktur, der Kostennachweise und der Sicherheit von Geschäftstransaktionen. Wer Änderungen vorab prüft und seine Nachweise ordnet, kann unnötige Zuschlagsteuern reduzieren und zugleich vermeiden, mögliche Abzüge zu versäumen.

## FAQ

### Welche Änderungen sollten bei der Umsatzsteuererklärung 2026 zuerst geprüft werden?
Zuerst sollten die Erhöhung des Zuschlagsteuersatzes für fiktive Steuerrechnungen, die Einreichung einer Aufstellung der Barumsätze durch Medienschaffende, die Verwaltung von Nachweisen für Betriebsstätten unter falschem Namen und die neu eingeführte Obergrenze für den fiktiven Vorsteuerabzug beim Ankauf von Gebrauchtwagen geprüft werden. Je nach Branche sind auch die Unterscheidung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Lebensmitteln, der fiktive Vorsteuerabzug für steuerfreie Agrarerzeugnisse und die Kriterien für die vereinfachte Besteuerung wichtig.

### Wie hat sich der Zuschlagsteuersatz für fiktive Steuerrechnungen im Jahr 2026 geändert?
Der Zuschlagsteuersatz für fiktive Steuerrechnungen, die ohne tatsächliches Geschäft ausgestellt oder empfangen wurden, wurde von 3% auf 4% des Lieferwerts erhöht. Unternehmer müssen neben den Steuerrechnungen auch Verträge, Zahlungseingänge, Lieferunterlagen und andere Dokumente aufbewahren, die das tatsächliche Geschäft belegen.

### Kann eine Zuschlagsteuer anfallen, auch wenn ich nicht wusste, dass die von einem Geschäftspartner ausgestellte Steuerrechnung fehlerhaft war?
Wird festgestellt, dass kein tatsächliches Geschäft vorlag oder dass die Steuerrechnung nicht den Tatsachen entspricht, kann auch für den Empfänger das Risiko einer Zuschlagsteuer entstehen. Daher ist es sicherer, vor dem Vorsteuerabzug den Geschäftspartner, den Liefergegenstand, die Zahlungsdetails sowie die tatsächliche Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung zu überprüfen.

### Müssen auch YouTuber oder Creator eine Aufstellung der Barumsätze einreichen?
Unternehmer, die als Medienschaffende tätig sind, müssen bei der Umsatzsteuererklärung für das erste Halbjahr 2026 prüfen, ob sie zur Einreichung einer Aufstellung der Barumsätze verpflichtet sind. Werden einreichungspflichtige Beträge ausgelassen, kann eine Zuschlagsteuer in Höhe von 1% des nicht gemeldeten Betrags erhoben werden.

### Welche Einkommensunterlagen sollten Medienschaffende vorbereiten?
Es empfiehlt sich, Abrechnungsunterlagen zu Werbeeinnahmen von Plattformen, Aufstellungen über Spenden, Sponsoring- und Werbeverträge, Konto-Zahlungseingänge sowie Verkaufsunterlagen für E-Books, Kurse und Merchandise vorzubereiten. Einnahmen von ausländischen Plattformen können je nach Geschäftsstruktur gesondert geprüft werden müssen.

### Welche Unterlagen sollten im Hinblick auf verstärkte Kontrollen von Unternehmen unter falschem Namen aufbewahrt werden?
Es empfiehlt sich, Mietverträge, Abrechnungen über Nebenkosten wie Strom, Wasser und Gas, Arbeitsverträge, Innen- und Außenaufnahmen der Betriebsstätte, Verträge mit Geschäftspartnern sowie Ein- und Auszahlungen auf Konten im Namen des Unternehmers aufzubewahren. Diese Unterlagen helfen dabei, den tatsächlichen Betrieb des Unternehmens nachzuweisen.

### Ab wann gilt die Obergrenze für den fiktiven Vorsteuerabzug beim Ankauf von Gebrauchtwagen?
Die Obergrenze für den fiktiven Vorsteuerabzug beim Ankauf von Gebrauchtwagen gilt für Geschäfte ab dem 1. Juli 2026. Daher müssen die für die Erklärung des ersten Halbjahres 2026 geltenden Kriterien und die Anwendungskriterien für Geschäfte des zweiten Halbjahres getrennt verwaltet werden.

### Welche zusätzlichen Angaben sind beim Antrag auf den fiktiven Vorsteuerabzug für Gebrauchtwagen erforderlich?
Da beim Antrag auf den Abzug zusätzlich das amtliche Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer eingereicht werden müssen, sind die Identifikationsdaten jedes Fahrzeugs genau zu verwalten. Auch der Anschaffungspreis, der Verkaufspreis und der Einkaufsbetrag laut Steuerrechnung müssen für jedes Fahrzeug zusammengestellt werden, damit die Obergrenze des Abzugs berechnet werden kann.

### Wie hoch ist 2026 der Schwellenwert für die vereinfachte Besteuerung?
Der Gesamtbetrag der Lieferentgelte des Vorjahres als Schwellenwert für die vereinfachte Besteuerung wurde auf 104 Millionen Won angehoben. Da es jedoch je nach Branche, Region und Pflicht zur Ausstellung von Steuerrechnungen Ausnahmen geben kann, muss die eigene Besteuerungsart bei Hometax geprüft werden.

### Ist ein Wechsel zur vereinfachten Besteuerung immer vorteilhaft?
Die vereinfachte Besteuerung kann im Hinblick auf die Steuererklärung und die Steuerbelastung vorteilhaft sein, ist es jedoch nicht immer. Es muss auch geprüft werden, ob Geschäftspartner die Ausstellung von Steuerrechnungen verlangen, wie der Vorsteuerabzug strukturiert ist und wie die branchenspezifische Wertschöpfungsquote angewendet wird.

### Sind einfach verarbeitete Lebensmittel in Flaschen oder Dosen von der Umsatzsteuer befreit?
Einige einfach verarbeitete Lebensmittel, die in Flaschen, Dosen oder Ähnlichem verpackt sind, wurden nach Ablauf des Befreiungszeitraums steuerpflichtig. Beim Verkauf von Sojasoße, fermentierter Sojabohnenpaste, Chilipaste, Kimchi, gesalzenen Meeresfrüchten, Tofu, eingelegtem Gemüse, blanchiertem Gemüse und ähnlichen Produkten muss die Einordnung jedes Produkts als steuerpflichtig oder steuerfrei erneut geprüft werden.

### Bis wann gilt die begünstigte Obergrenze für den fiktiven Vorsteuerabzug bei steuerfreien Agrarerzeugnissen?
Die begünstigte Obergrenze für den fiktiven Vorsteuerabzug bei steuerfreien Agrarerzeugnissen wurde bis Ende 2027 verlängert. Unternehmer mit hohen Einkäufen steuerfreier Agrarerzeugnisse, etwa in der Gastronomie oder Lebensmittelherstellung, sollten vor der Steuererklärung die Belege und die Obergrenze des Abzugs prüfen.

### Wie hoch ist der Zinssatz für die Berechnung der als Mieteinnahmen geltenden Erträge aus Mietkautionen?
Für die Berechnung der als Mieteinnahmen geltenden Beträge aus Mietkautionen bei der Steuererklärung 2026 wird ein anzuwendender Zinssatz für Termineinlagen von jährlich 2,9 % angegeben. Vermieter müssen die Kaution, die Mietdauer und die Steuerpflicht gemeinsam prüfen, um Berechnungsfehler zu vermeiden.

### Ist die Mehrwertsteuererstattung für medizinische Leistungen der Schönheitschirurgie an ausländische Touristen weiterhin möglich?
Das System zur Mehrwertsteuererstattung für medizinische Leistungen der Schönheitschirurgie an ausländische Touristen wurde ab 2026 eingestellt. Die betreffenden medizinischen Einrichtungen müssen überprüfen, dass die bisherigen Erstattungshinweise, Zahlungsprozesse und Meldeverfahren nicht mehr angewendet werden.

### Was muss vor der Mehrwertsteuererklärung in Hometax überprüft werden?
In Hometax müssen die Besteuerungsart, die ausgestellten und empfangenen elektronischen Steuerrechnungen, Kartenumsätze, Barzahlungsbelege, Angaben zu Vorauszahlungsbescheiden oder Voranmeldungen sowie die der Steuererklärung beizufügenden Unterlagen überprüft werden. Je nach Branche müssen zusätzlich auch Unterlagen wie die Aufstellung der Barumsätze oder Dokumente zum pauschalen Vorsteuerabzug geprüft werden.

## Sources

- [Nationaler Steuerdienst](https://www.nts.go.kr)
- [HomeTax des Nationalen Steuerdienstes](https://www.hometax.go.kr)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum](https://www.law.go.kr)

## Images

![Illustration eines Unternehmers vor Unterlagen und einem Taschenrechner sowie von Steuersymbolen](https://onbinder.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MjE0MCwicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--ce37fd00cb65d8b7273d448e145e424b4803028e/ai-35093873.webp)
![Illustration mit einem Schild, einem Häkchen, Unterlagen und einer Lupe, die mit Abzugsposten wie Fahrzeugen, Verpflegung und Geschäftsräumen verbunden sind](https://onbinder.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MjE0NiwicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--057bf11f192081baf5499cc90413cc933ad83c66/ai-360066b5.webp)