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title: "Chuseok-Bonus: Steuern und Sozialabgaben berechnen"
locale: de
category: how_to
category_name: "Anleitungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "OnBinder"
source_url: https://onbinder.com/en/articles/chuseok-bonus-tax-insurance-calculation
published_at: 2026-09-05T18:01:40+09:00
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# Chuseok-Bonus: Steuern und Sozialabgaben berechnen

> Gilt der Chuseok-Bonus als Arbeitsentgelt, werden Einkommensteuer und kommunale Einkommensteuer einbehalten. Da der Zeitpunkt der Berücksichtigung je nach Sozialversicherung unterschiedlich ist, sollten Sie die Abrechnung des Auszahlungsmonats und spätere Korrekturen gemeinsam prüfen.

## Key Points

- Halten Sie die Gehaltsabrechnung, den Bezugszeitraum des Bonus und Angaben zu unterhaltsberechtigten Angehörigen bereit.
- Trennen Sie beim Bonus steuerpflichtiges Arbeitseinkommen von anerkannten steuerfreien Beträgen.
- Prüfen Sie Einkommensteuer und kommunale Einkommensteuer anhand des Quellensteuerverfahrens für Boni.
- Prüfen Sie jeweils, wann der Bonus in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt wird.
- Gleichen Sie das Berechnungsergebnis mit der Gehaltsabrechnung des Auszahlungsmonats und den Angaben im Lohnsteuerjahresausgleich ab.

Ist der Chuseok-Bonus Arbeitsentgelt, unterliegt er dem Quellensteuerabzug bei der Einkommensteuer und der kommunalen Einkommensteuer. Bei der Arbeitslosenversicherung wird er normalerweise im Entgelt des Auszahlungsmonats berücksichtigt. Da bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung nach der Meldung des Referenzeinkommens beziehungsweise Entgelts eine Abrechnung erfolgen kann, sollten Sie zuerst die Gehaltsabrechnung und den Bezugszeitraum der Zahlung prüfen.

Stand: öffentlich zugängliche Auskunftsfälle vom Oktober 2025

## Reihenfolge der Berechnung

Prüfen Sie zunächst den steuerpflichtigen Betrag des Bonus und den Bezugszeitraum. Eine einfache Multiplikation des Monatsgehalts mit einem bestimmten Steuersatz ergibt kein genaues Ergebnis. Solange der Gehaltsabrechnungslauf des Unternehmens noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die zuständige Stelle um die Berechnungsgrundlage bitten.

1. Legen Sie die Mitteilung über die Bonuszahlung und den Arbeitsvertrag bereit.
2. Prüfen Sie den Bezugszeitraum und das reguläre Gehalt für denselben Zeitraum.
3. Kontrollieren Sie, ob die Zahl der unterhaltsberechtigten Angehörigen und Kinder korrekt ist.
4. Trennen Sie den steuerpflichtigen Bonus von den anerkannten steuerfreien Beträgen.
5. Prüfen Sie die auf den Bonus einbehaltene Einkommensteuer und die kommunale Einkommensteuer.
6. Unterscheiden Sie je nach Versicherung, ob im Auszahlungsmonat ein Abzug erfolgt.
7. Gleichen Sie die Auszahlungs- und Abzugsbeträge mit der Gehaltsabrechnung ab.

Eine gesonderte Antragsfrist für Arbeitnehmer ist anhand der einschlägigen Vorschriften oder bei der zuständigen Abteilung des Unternehmens zu prüfen. Fehler sollten jedoch möglichst vor Abschluss des Gehaltsabrechnungslaufs gemeldet werden. Nicht berücksichtigte Beträge können im Jahreslohnsteuerausgleich oder bei der Abrechnung der Versicherungsbeiträge korrigiert werden.

## Übersicht nach Voraussetzungen für die Steuerpflicht

Für die Steuerpflicht sind der Zweck der Zahlung und ihr Charakter als Arbeitsentgelt wichtiger als ihre Bezeichnung. Für Barzahlungen und Überweisungen gelten dieselben Kriterien. Eine Zahlung wird nicht automatisch steuerfrei, nur weil sie als „Fahrtkosten“ bezeichnet wird.

| Zahlungsform | Übliche Behandlung | Zu prüfende Unterlagen |
|---|---|---|
| Regelmäßiger Feiertagsbonus | Einbeziehung in das steuerpflichtige Arbeitseinkommen | Arbeitsvertrag, Betriebsordnung |
| Einmaliger leistungsabhängiger Bonus | Einbeziehung in das steuerpflichtige Arbeitseinkommen | Kriterien für die Leistungsprämie |
| Bonus in bar oder per Überweisung | Beurteilung unabhängig vom Zahlungsmittel | Gehaltsabrechnung, Überweisungsnachweis |
| Pauschale Zahlung als Fahrtkosten | Prüfung, ob die Voraussetzungen für Steuerfreiheit erfüllt sind | Zahlungsregelung, Art des Arbeitswegs |
| Erstattung tatsächlicher beruflicher Aufwendungen | Prüfung der Belege und des Charakters als Auslagenersatz | Belege, Reisekostenabrechnung |
| Zahlung in Form von Gutscheinen oder Sachleistungen | Prüfung, ob der wirtschaftliche Vorteil Arbeitseinkommen darstellt | Zahlungsaufstellung, Bewertungsbetrag |

Erstattete tatsächliche Aufwendungen können vom Arbeitsentgelt zu unterscheiden sein. Wird dagegen ein Pauschalbetrag als Gegenleistung für die Arbeit gezahlt, handelt es sich wahrscheinlich um Arbeitseinkommen. Ob Steuerfreiheit vorliegt, lässt sich nicht allein anhand der vom Unternehmen verwendeten Bezeichnung feststellen.

## Struktur des Einkommensteuerabzugs beim Bonus

Die Einkommensteuer auf den Bonus wird zusammen mit dem Gehalt für den Bezugszeitraum berechnet. Grundlage der Berechnung ist die vereinfachte Lohnsteuertabelle der nationalen Steuerbehörde. Auch die Angaben zu unterhaltsberechtigten Angehörigen beeinflussen den Quellensteuerbetrag.

Ist ein Bezugszeitraum vorhanden, wird nach folgender Struktur gerechnet.

- Der Bonus und das reguläre Gehalt für denselben Zeitraum werden zusammengerechnet.
- Auf den durchschnittlichen Monatsbetrag wird die vereinfachte Steuertabelle angewendet.
- Es wird die Differenz zu der Steuer ermittelt, die nur auf das reguläre Gehalt entfällt.
- Diese Differenz wird entsprechend dem Bezugszeitraum berechnet.
- Bereits für denselben Zeitraum gezahlte Bonussteuern werden verrechnet.

Ist kein Bezugszeitraum festgelegt, gelten gesonderte Zeitraumsvorschriften. Auch zuvor gezahlte Boni können die Berechnung beeinflussen. Daher können einfache Rechner, in die nur der Bonus eingegeben wird, abweichende Ergebnisse liefern.

Der Steuersatz der kommunalen Einkommensteuer ist anhand der neuesten Hinweise von Wetax zu prüfen. Fällt keine Einkommensteuer an, ist anhand der neuesten Hinweise von Wetax zu prüfen, ob kommunale Einkommensteuer erhoben wird. Die endgültige Steuer wird im Jahreslohnsteuerausgleich auf Grundlage des jährlichen Arbeitseinkommens neu berechnet.

Die genauen Vorschriften finden Sie in der Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz im nationalen Rechtsinformationszentrum. Prüfen Sie für den Quellensteuerabzug auf Boni und ähnliche Zahlungen die entsprechenden Quellensteuervorschriften dieser Durchführungsverordnung. Die aktuelle vereinfachte Steuertabelle ist bei der nationalen Steuerbehörde oder auf Hometax zu prüfen.

## Vergleich des Zeitpunkts der Berücksichtigung in den vier Sozialversicherungen

Ein Bonus wird nicht bei allen Versicherungen im selben Monat in gleicher Weise abgezogen. Wegen dieser Unterschiede kann bei alleiniger Betrachtung des Nettoauszahlungsbetrags im Auszahlungsmonat fälschlich eine Nichtberücksichtigung vermutet werden. Beiträge zur Arbeitsunfallversicherung werden grundsätzlich nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.

| Posten | Art der Berücksichtigung des Bonus | Besonderheit des Abzugs im Auszahlungsmonat | Möglichkeit einer späteren Abrechnung |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rentenversicherung | Berücksichtigung beim Einkommen, das zur Ermittlung des monatlichen Referenzeinkommens herangezogen wird | Der Beitrag muss nicht sofort proportional zum ausgezahlten Bonus steigen | Berücksichtigung bei der Festsetzung des monatlichen Referenzeinkommens möglich |
| Krankenversicherung | Einbeziehung in das jährliche Gesamtentgelt | Der Abzug kann auf Grundlage des derzeitigen Monatsentgelts erfolgen | Abrechnung nach Meldung des Gesamtentgelts möglich |
| Pflegeversicherung | An den Krankenversicherungsbeitrag gekoppelt | Mit dem Zeitpunkt der Verarbeitung durch die Krankenversicherung verbunden | Änderungen infolge der Krankenversicherungsabrechnung möglich |
| Arbeitslosenversicherung | Einbeziehung des Bonus in das Entgelt des betreffenden Monats | Der Abzug im Auszahlungsmonat kann steigen | Abrechnung der Differenz zwischen gemeldetem und tatsächlichem Entgelt möglich |
| Arbeitsunfallversicherung | Versicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber getragen | Kein Abzug beim Arbeitnehmer | Meldebereich des Arbeitgebers |

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Grundlage des derzeitigen monatlichen Referenzeinkommens erhoben. Die Zahlung eines einmaligen Bonus führt nicht dazu, dass der Beitrag im selben Monat proportional steigt. Bei einer späteren Ermittlung des monatlichen Referenzeinkommens kann er jedoch berücksichtigt werden.

Bei der Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung durch Verknüpfung des Monatsentgelts mit dem jährlichen Gesamtentgelt. Auch der Pflegeversicherungsbeitrag ist an den Krankenversicherungsbeitrag gekoppelt. Selbst wenn im Auszahlungsmonat nur ein geringer Betrag abgezogen wird, kann später ein Abrechnungsbetrag entstehen.

Die Arbeitslosenversicherung ist stark an das tatsächliche Entgelt gekoppelt. Ein Bonus, der steuerpflichtiges Arbeitseinkommen darstellt, wird normalerweise in das Entgelt des Auszahlungsmonats einbezogen. Je nach Meldeverfahren des Unternehmens kann die Differenz später korrigiert werden.

## Beispiel für die Berechnungsformel

Der Nettoauszahlungsbetrag lässt sich kontrollieren, indem die einzelnen Abzüge abgezogen werden. Übernehmen Sie die Zahlen aus der Gehaltsabrechnung und der Berechnungstabelle des Unternehmens. Werden alle Versicherungsbeiträge mit demselben Prozentsatz auf den Bonus angewendet, entstehen Fehler.

| Symbol | Einzugebender Betrag |
|---|---|
| A | Bruttobonus |
| B | Anerkannter steuerfreier Betrag |
| C | Auf den Bonus einbehaltene Einkommensteuer |
| D | Kommunale Einkommensteuer |
| E | Zusätzlicher Abzug für die Rentenversicherung im Auszahlungsmonat |
| F | Zusätzlicher Abzug für die Krankenversicherung im Auszahlungsmonat |
| G | Zusätzlicher Abzug für die Pflegeversicherung im Auszahlungsmonat |
| H | Zusätzlicher Abzug für die Arbeitslosenversicherung im Auszahlungsmonat |

Die Berechnungsformel lautet `A - B가 아닌, A - C - D - E - F - G - H`. B ist ein Posten, der von der Berechnungsgrundlage für Steuern und Versicherungsbeiträge ausgenommen wird. Da B selbst im Auszahlungsbetrag enthalten ist, wird er nicht erneut vom Nettoauszahlungsbetrag abgezogen.

Wie D, die kommunale Einkommensteuer, überprüft wird, ist den neuesten Hinweisen von Wetax zu entnehmen. Für E bis H muss der jeweilige Zeitpunkt der Berücksichtigung in der Versicherung geprüft werden. Vergleichen Sie das Ergebnis der Formel mit dem Nettoauszahlungsbetrag auf der Abrechnung.

## Prüfpunkte der Gehaltsabrechnung

Prüfen Sie auf der Gehaltsabrechnung die Auszahlungs- und Abzugsposten getrennt. Kontrollieren Sie auch, ob der „Bonus“ mit dem Grundgehalt zusammengefasst wurde. Anhand des gesamten Abzugsbetrags allein lässt sich die Fehlerursache nur schwer feststellen.

- Bruttobetrag des Bonus unter den Auszahlungsposten
- Steuerpflichtiger und steuerfreier Betrag
- Einkommensteuer und kommunale Einkommensteuer
- Renten- und Krankenversicherung
- Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- Bezugszeitraum und Berechnungsgrundlage
- Kumuliertes steuerpflichtiges Einkommen und Berücksichtigung im Jahreslohnsteuerausgleich

Enthält die Abrechnung keine Berechnungsgrundlage, fordern Sie diese beim Unternehmen an. Die Gehaltsabrechnung dient dazu, Auszahlungs- und Abzugsbeträge getrennt zu prüfen. Es empfiehlt sich, auch die Mitteilung über die Bonuszahlung aufzubewahren.

## Wenn der Bonus ohne Abzüge ausgezahlt wurde

Die Steuerpflicht entfällt nicht dadurch, dass keine Steuer einbehalten wurde. Das Unternehmen muss prüfen, ob der Quellensteuerabzug unterblieben ist. Arbeitnehmer sollten nachfragen, ob beim nächsten Gehalt ein zusätzlicher Abzug erfolgt.

Besteht eine Vereinbarung über die „Garantie eines Nettobetrags“, handelt es sich nicht um einen einfachen unterbliebenen Abzug. Es ist auch zu prüfen, ob die vom Unternehmen getragene Steuer zusätzliches Arbeitseinkommen darstellt. Eine solche Berechnung kann eine Rückrechnung erfordern.

Klären Sie vor der Bearbeitung folgende Punkte mit der Gehaltsabrechnungsstelle.

1. Prüfen Sie, ob der Auszahlungsbetrag ein Bruttobetrag ist.
2. Prüfen Sie, ob das Unternehmen die Steuer übernehmen sollte.
3. Fragen Sie, ob beim nächsten Gehalt ein rückwirkender Abzug erfolgt.
4. Prüfen Sie, ob die Quellensteueranmeldung berichtigt wird.
5. Kontrollieren Sie, ob der Betrag im Einkommen für den Jahreslohnsteuerausgleich enthalten ist.

## Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler besteht darin, für den Bonus denselben Abzugssatz wie für das Monatsgehalt anzunehmen. Der Quellensteuerbetrag ist nicht die endgültig festgesetzte Jahressteuer. Auch die vier Versicherungspositionen ändern sich nicht zum selben Zeitpunkt.

- Anwendung eines einzigen Einkommensteuersatzes auf den gesamten Bonus
- Berechnung der kommunalen Einkommensteuer als 10 % des Bonus
- Annahme der Steuerfreiheit allein aufgrund der Bezeichnung als Fahrtkosten
- Abzug des Arbeitsunfallversicherungsbeitrags beim Arbeitnehmer
- Betrachtung des Quellensteuerbetrags im Auszahlungsmonat als endgültige Steuer
- Betrachtung der späteren Abrechnung der Renten- und Krankenversicherung als Nichtberücksichtigung
- Unterlassene Mitteilung geänderter Angaben zu unterhaltsberechtigten Angehörigen an das Gehaltsteam

Die Bemessungsgrundlage der kommunalen Einkommensteuer auf Boni ist anhand der neuesten Hinweise von Wetax zu prüfen. Das Berechnungsverfahren ist den neuesten Hinweisen von Wetax zu entnehmen. Beim Jahreslohnsteuerausgleich werden das Jahreseinkommen und die Abzüge erneut berücksichtigt.

## Bei offiziellen Stellen zu prüfende Informationen

Steuerinformationen sind auf Hometax und im nationalen Rechtsinformationszentrum zu prüfen. Meldedaten zu den Versicherungen können im Informationsverknüpfungszentrum der vier Sozialversicherungen eingesehen werden. Die konkrete Grundlage der individuellen Abzüge liegt der Gehaltsabrechnungsstelle des Unternehmens vor.

| Prüfzweck | Offizielle Stelle | Menü oder Dokument |
|---|---|---|
| Vorschriften zum Quellensteuerabzug auf Boni | Nationales Rechtsinformationszentrum | Vorschriften zum Quellensteuerabzug auf Boni in der Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz |
| Vereinfachte Lohnsteuertabelle | Nationale Steuerbehörde·Hometax | Vereinfachte Lohnsteuertabelle für die Quellensteuer |
| Versicherungs- und Meldedaten | Informationsverknüpfungszentrum der vier Sozialversicherungen | Ausstellung von Bescheinigungen oder Prüfung der Versicherungsdaten |
| Referenzeinkommen der Rentenversicherung | Nationale Rentenversicherungsanstalt | Hinweise zum monatlichen Referenzeinkommen |
| Entgeltabrechnung der Krankenversicherung | Nationale Krankenversicherungsanstalt | Hinweise zu Versicherungsbeiträgen und Monatsentgelt für betrieblich Versicherte |

Allein anhand der vereinfachten Steuerberechnung von Hometax auf Basis des Monatsgehalts lässt sich die Steuer auf den Bonus nicht endgültig bestimmen. Zusätzlich können der Bezugszeitraum und frühere Bonuszahlungen erforderlich sein. Fordern Sie die endgültige Berechnungstabelle beim Unternehmen an.

## FAQ

### Fällt auch auf den Chuseok-Bonus Einkommensteuer an?
Ein Bonus, der als Gegenleistung für die Arbeit gezahlt wird, gilt in der Regel als Arbeitseinkommen. Das Unternehmen zieht entsprechend dem Verfahren für den Steuerabzug auf Boni Einkommensteuer und lokale Einkommensteuer ab.

### Wird die Steuer auf den Bonus berechnet, indem man den Bonus einfach mit dem Steuersatz multipliziert?
Nein. Dabei können das reguläre Gehalt und der Bonus für den betreffenden Zahlungszeitraum, Angaben zu unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sowie frühere Bonuszahlungen berücksichtigt werden. Eine einfache Berechnung anhand des Steuersatzes kann vom tatsächlich einbehaltenen Steuerbetrag abweichen.

### Beträgt die lokale Einkommensteuer auf den Bonus 10 % des Bonus?
Nein. Die Berechnungsmethode für die lokale Einkommensteuer ist den aktuellen Hinweisen von Wetax zu entnehmen. Welche Berechnungsmethode auf den Bonus anzuwenden ist, muss ebenfalls anhand der aktuellen Hinweise von Wetax geprüft werden.

### Steigt der Beitrag zur nationalen Rentenversicherung unmittelbar durch den Chuseok-Bonus?
Der aktuelle Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage des monatlichen Referenzeinkommens erhoben. Der Beitrag zur nationalen Rentenversicherung muss daher nicht noch im selben Monat proportional zur einmaligen Bonuszahlung steigen; diese kann jedoch später bei der Ermittlung des monatlichen Referenzeinkommens berücksichtigt werden.

### Steigt der Krankenversicherungsbeitrag im Monat der Bonuszahlung entsprechend an?
Der Betrag wird nicht unbedingt noch im selben Monat vollständig berücksichtigt. Der Bonus kann in die jährliche Gesamtvergütung einbezogen werden; nach der Vergütungsmeldung können der Krankenversicherungsbeitrag und der Beitrag zur Pflegeversicherung nachträglich abgerechnet werden.

### Wird der Bonus bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung berücksichtigt?
Ein Bonus, der als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen gilt, wird in der Regel in die Vergütung einbezogen. Im Monat der Auszahlung kann der Abzug für die Arbeitslosenversicherung steigen, oder eine Differenz kann später entsprechend den gemeldeten Angaben nachträglich abgerechnet werden.

### Werden auch Beiträge zur Arbeitsunfallversicherung vom Bonus abgezogen?
Die Beiträge zur Arbeitsunfallversicherung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Wenn auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers Beiträge zur Arbeitsunfallversicherung abgezogen wurden, erkundigen Sie sich beim Unternehmen nach der Rechtsgrundlage.

### Was geschieht, wenn der Bonus ohne Steuerabzug ausgezahlt wird?
Allein die Tatsache, dass kein Abzug vorgenommen wurde, hebt die Steuerpflicht nicht auf. Das Unternehmen kann den Betrag rückwirkend vom nächsten Gehalt abziehen oder die Quellensteuererklärung berichtigen. Prüfen Sie daher die Vorgehensweise und ob dies beim Jahreslohnsteuerausgleich berücksichtigt wird.

### Ist ein Feiertagsbonus, der als Fahrtkostenzuschuss bezeichnet wird, steuerfrei?
Allein die Bezeichnung macht ihn nicht steuerfrei. Es muss geprüft werden, ob es sich um die Erstattung tatsächlicher Kosten oder um eine pauschale Zulage als Gegenleistung für die Arbeit handelt und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.

### Ist der vom Bonus einbehaltene Quellensteuerbetrag die endgültige Steuer?
Der einbehaltene Quellensteuerbetrag hat zum Zeitpunkt der Auszahlung den Charakter einer Vorauszahlung. Beim Jahreslohnsteuerausgleich wird die endgültige Steuer unter Berücksichtigung des jährlichen Arbeitseinkommens sowie der Einkommens- und Steuerabzüge neu berechnet.

## Sources

- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz](https://www.law.go.kr/법령/소득세법시행령)
- [Hometax der nationalen Steuerbehörde](https://www.hometax.go.kr/)
- [Informationsvernetzungszentrum der vier großen Sozialversicherungen](https://www.4insure.or.kr/ins4/ptl/Main.do)
- [Nationale Rentenversicherung](https://www.nps.or.kr/)
- [Nationale Krankenversicherung](https://www.nhis.or.kr/)
- [Veröffentlichter Anfragefall zur Besteuerung von Feiertagsboni](https://www.a-ha.io/questions/4984aa6767b17ea9b906df2ec96110b0)
- [Veröffentlichter Anfragefall zum Quellensteuerabzug bei Boni](https://www.a-ha.io/questions/4afefb68859f2f21b043998e9cb1c025)
- [Veröffentlichter Anfragefall zu den vier großen Sozialversicherungen bei Boni](https://www.a-ha.io/questions/4a0bd1dcdc2940efbaab1a1c3525150f)
- [Veröffentlichter Anfragefall zur Behandlung von Boni ohne Abzug](https://www.a-ha.io/questions/499c232dbfb3ffa9a5d71aba7d5ee81b)

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