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title: "Erwerbszuschuss 2026: bis zu 115 Man Won"
locale: de
category: policy_guide
category_name: "Programme \u0026 Leistungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "OnBinder"
source_url: https://onbinder.com/en/articles/earned-income-tax-credit-2026-first-half-application
published_at: 2026-09-09T03:22:15+09:00
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# Erwerbszuschuss 2026: bis zu 115 Man Won

> Der Erwerbszuschuss für das 1. Halbjahr 2026 ist bis zum 15. September über HomeTax zu beantragen. Sind die Voraussetzungen für Erwerbseinkommen sowie die Haushalts-, Einkommens- und Vermögenskriterien von 2025 erfüllt, können nach der Prüfung am 17. Dezember bis zu 115 Man Won ausgezahlt werden.

## Key Points

- Prüfen Sie zunächst, ob Sie und Ihr Ehepartner 2026 ausschließlich Erwerbseinkommen haben.
- Prüfen Sie den Haushaltstyp 2025 sowie das gemeinsame Einkommen der Ehepartner und die Vermögensvoraussetzungen.
- Halten Sie das Informationsschreiben, die individuelle Authentifizierungsnummer, das Auszahlungskonto und Ihre Kontaktdaten bereit.
- Reichen Sie den Halbjahresantrag bis zum 15. September 2026 über HomeTax ein.
- Prüfen Sie im Dezember das Prüfungsergebnis und im Juni 2027 die Angaben zu einer Nachzahlung oder Rückforderung.

Für das erste Halbjahr 2026 dürfen sowohl Sie selbst als auch Ihr Ehepartner ausschließlich Arbeitseinkünfte haben und müssen die Haushalts-, Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen für 2025 erfüllen. Wenn Sie den Antrag bis zum 15. September über HomeTax stellen, können nach der Prüfung am 17. Dezember 35 % des voraussichtlichen Jahresbetrags, höchstens jedoch 1.150.000 Won, ausgezahlt werden.

Stand der Informationen der koreanischen Steuerbehörde vom 1. September 2026

## Vor der Antragstellung zu prüfende Voraussetzungen

Die halbjährliche Antragstellung richtet sich an Haushalte, die 2026 ausschließlich Arbeitseinkünfte haben. Wenn ein Ehepartner vorhanden ist, darf auch dieser nur Arbeitseinkünfte haben. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus religiöser Tätigkeit ist die reguläre Antragstellung vorgesehen.

Die koreanische Steuerbehörde hat etwa 1,3 Millionen Haushalten eine Antragsinformation zugesandt. Das Schreiben ist ein Antragshinweis für voraussichtlich Berechtigte. Der Erhalt des Schreibens garantiert keinen Anspruch auf Auszahlung.

> „Für Haushalte von Arbeitnehmern und Selbstständigen (ausgenommen freie Berufe), die arbeiten, aber wegen ihres geringen Einkommens Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten“

Die offizielle Erläuterung des Systems finden Sie in der „Einführung zum Erwerbstätigenzuschuss“ der koreanischen Steuerbehörde.

### Haushaltstyp im Jahr 2025

Der Haushaltstyp wird anhand der Verhältnisse zum 31. Dezember 2025 bestimmt. Mit Ehepartner ist der gesetzliche Ehepartner gemeint. Auch die Alters- und Einkommensvoraussetzungen für unterhaltsberechtigte Familienangehörige sind zu prüfen.

| Haushaltstyp | Grundlegende Beurteilungskriterien |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | Haushalt ohne Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder und direkte Vorfahren ab 70 Jahren |
| Alleinverdienerhaushalt | Voraussetzungen bezüglich des Einkommens des Ehepartners und der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde prüfen |
| Doppelverdienerhaushalt | Einkommensvoraussetzungen für Antragsteller und Ehepartner in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde prüfen |

### Einkommens- und Vermögensgrenzen für 2025

Das gemeinsame Gesamteinkommen der Ehepartner im Jahr 2025 muss unter der jeweiligen Haushaltsgrenze liegen. Beim Vermögen wird die Summe aller Haushaltsmitglieder zum 1. Juni 2025 zugrunde gelegt. Schulden werden nicht vom Vermögenswert abgezogen.

| Kategorie | Grenze für das gemeinsame Gesamteinkommen der Ehepartner 2025 |
|---|---:|
| Einpersonenhaushalt | Einkommensgrenze in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde prüfen |
| Alleinverdienerhaushalt | Einkommensgrenze in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde prüfen |
| Doppelverdienerhaushalt | Einkommensgrenze in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde prüfen |
| Gesamtvermögen der Haushaltsmitglieder | Vermögensgrenze in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde prüfen |

Die Kriterien für eine Kürzung des berechneten Betrags aufgrund des Vermögens müssen in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde geprüft werden. Zum Vermögen zählen unter anderem Wohnungen, Grundstücke, Gebäude und Bankguthaben. Prüfen Sie die genaue Gesamtsumme erneut auf der Antragsseite von HomeTax.

## Antragstellung über HomeTax

Der Eingabeweg unterscheidet sich danach, ob Sie ein Informationsschreiben erhalten haben. Halten Sie vor der Antragstellung ein Auszahlungskonto auf Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten bereit. Wenn Sie ein Schreiben erhalten haben, prüfen Sie auch Ihre individuelle Authentifizierungsnummer.

1. Rufen Sie bei HomeTax die Seite für den halbjährlichen Antrag auf den Erwerbstätigenzuschuss auf.
2. Empfänger eines Informationsschreibens geben ihre individuelle Authentifizierungsnummer und ihre Einwohnerregistrierungsnummer ein.
3. Personen ohne Schreiben melden sich an und wählen den Antrag per Direkteingabe.
4. Prüfen oder ergänzen Sie die Angaben zu Haushaltsmitgliedern, Einkommen und Vermögen.
5. Geben Sie das Auszahlungskonto und Ihre Kontaktdaten ein.
6. Prüfen Sie die Antragsangaben und reichen Sie den Antrag bis zum 15. September ein.
7. Prüfen Sie bei HomeTax das Ergebnis der Antragserfassung und den Stand des Prüfungsverfahrens.

Auch Personen, die kein Schreiben erhalten haben, können bei Erfüllung der Voraussetzungen direkt einen Antrag stellen. Dabei müssen möglicherweise zusätzliche Einkommens- oder Vermögensdaten eingegeben werden. Im Prüfungsverfahren der koreanischen Steuerbehörde kann außerdem eine Aufforderung zur Ergänzung erfolgen.

## Berechnung des Auszahlungsbetrags

Der Auszahlungsbetrag für das erste Halbjahr beträgt 35 % des voraussichtlich berechneten Jahresbetrags. Der Jahresbetrag unterscheidet sich je nach Haushaltstyp und hochgerechnetem Arbeitseinkommen. Die angegebene Obergrenze für das erste Halbjahr beträgt 1.150.000 Won.

| Beschäftigungsform | Berechnung des hochgerechneten jährlichen Arbeitseinkommens |
|---|---|
| Durchgehend beschäftigter regulärer Arbeitnehmer | Arbeitseinkommen des ersten Halbjahres ÷ Beschäftigungsmonate × Summe aus Beschäftigungsmonaten und 6 Monaten |
| Tagelöhner | Arbeitseinkommen des ersten Halbjahres × 2 |
| Unterjährig ausgeschiedener Arbeitnehmer | Arbeitseinkommen des ersten Halbjahres × 2 |

Das hochgerechnete Einkommen wird auf die Berechnungstabelle für den Zuschuss angewandt, um den Jahresbetrag zu ermitteln. 35 % dieses Betrags bilden den maßgeblichen Auszahlungsbetrag für das erste Halbjahr. Beim tatsächlichen Auszahlungsbetrag werden Kürzungen und die Behandlung von BetragsEinheiten berücksichtigt.

Die maximal berechneten Jahresbeträge des Erwerbstätigenzuschusses nach Haushaltstyp lauten wie folgt.

| Haushaltstyp | Maximal berechneter Jahresbetrag |
|---|---:|
| Einpersonenhaushalt | Höchstauszahlungsbetrag in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde prüfen |
| Alleinverdienerhaushalt | Höchstauszahlungsbetrag in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde prüfen |
| Doppelverdienerhaushalt | Höchstauszahlungsbetrag in den Informationen der koreanischen Steuerbehörde prüfen |

Liegt der Auszahlungsbetrag für das erste Halbjahr unter 150.000 Won, erfolgt im Dezember keine Auszahlung. Dieser Betrag wird bei der Abrechnung im Juni 2027 berücksichtigt. Der auf der Antragsseite angezeigte Schätzbetrag kann vom endgültig festgesetzten Betrag abweichen.

## Berechnungsbeispiel

Betrachten wir einen Doppelverdienerhaushalt, der in den Bereich des maximal berechneten Jahresbetrags fällt. Auf den jährlichen Höchstbetrag von 3.300.000 Won werden 35 % angewandt. Der einfache Rechenbetrag beträgt 1.155.000 Won.

Nach den Informationen der koreanischen Steuerbehörde beträgt die Obergrenze für die Auszahlung im ersten Halbjahr höchstens 1.150.000 Won. Dies liegt daran, dass auch die Behandlung von BetragsEinheiten bei der Auszahlung berücksichtigt wird. Der tatsächliche Betrag kann sich aufgrund von Kürzungen wegen Einkommen und Vermögen verringern.

| Berechnungsschritt | Betrag oder Prozentsatz |
|---|---:|
| Maximal berechneter Jahresbetrag | 3.300.000 Won |
| Anwendungsprozentsatz für das erste Halbjahr | 35 % |
| Einfacher Rechenbetrag | 1.155.000 Won |
| Angegebener Höchstauszahlungsbetrag für das erste Halbjahr | 1.150.000 Won |

Beträgt das Vermögen mindestens 170.000.000 Won, wird der berechnete Betrag um 50 % gekürzt. Daher kann sich der Auszahlungsbetrag trotz gleichen Einkommens je nach Vermögenshöhe unterscheiden. Bei rückständigen Steuerforderungen kann außerdem ein Teil des Auszahlungsbetrags damit verrechnet werden.

## Übersicht nach Voraussetzungen

Ob eine Antragstellung möglich ist und wann die Auszahlung erfolgt, hängt von der Einkommensart ab. Vergleichen Sie in der folgenden Tabelle gemeinsam die Einkünfte von Ihnen und Ihrem Ehepartner.

| Aktuelle Situation | Behandlung des halbjährlichen Antrags für das erste Halbjahr 2026 |
|---|---|
| Sie selbst und Ihr Ehepartner haben ausschließlich Arbeitseinkünfte | Antrag möglich, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind |
| Sie selbst haben Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit | Kein halbjährlicher Antrag möglich; reguläre Antragstellung prüfen |
| Ihr Ehepartner hat Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit | Kein halbjährlicher Antrag möglich; reguläre Antragstellung prüfen |
| Sie haben kein Informationsschreiben erhalten | Bei Erfüllung der Voraussetzungen direkte Antragstellung über HomeTax möglich |
| Der Auszahlungsbetrag für das erste Halbjahr liegt unter 150.000 Won | Keine Auszahlung im Dezember; Abrechnung im Juni 2027 |
| Sie haben den Antrag für das erste Halbjahr gestellt | Gilt zugleich als Antrag für das zweite Halbjahr; Abrechnung im Juni 2027 |

## Vergleich zwischen halbjährlicher und regulärer Antragstellung

Wenn ausschließlich Arbeitseinkünfte vorliegen, können Sie zwischen der halbjährlichen und der regulären Antragstellung wählen. Bei Einkünften aus selbstständiger oder religiöser Tätigkeit müssen Sie die reguläre Antragstellung nutzen. Die beiden Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich des Antrags- und Abrechnungszeitpunkts.

| Vergleichspunkt | Halbjährliche Antragstellung | Reguläre Antragstellung |
|---|---|---|
| Erfasste Einkommensarten | Haushalte mit ausschließlich Arbeitseinkünften | Arbeits-, selbstständige und religiöse Einkünfte |
| Antragszeitraum für das erste Halbjahr | 1. bis 15. September 2026 | Nicht zutreffend |
| Vorauszahlungsstruktur | 35 % des voraussichtlichen Jahresbetrags | Keine |
| Voraussichtlicher Auszahlungstermin für das erste Halbjahr | 17. Dezember 2026 | Nicht zutreffend |
| Abrechnung für das Jahr 2026 | Juni 2027 | Berücksichtigung bei der regulären Prüfung |

## Unterschied zwischen den Kriterien für 2025 und der Abrechnung 2027

In der Antragsphase und bei der endgültigen Abrechnung werden Daten aus unterschiedlichen Jahren herangezogen. Die mögliche Antragsberechtigung wird zunächst anhand der Haushalts-, Einkommens- und Vermögensdaten für 2025 beurteilt. Der endgültige Betrag wird anhand des tatsächlichen Jahreseinkommens 2026 neu berechnet.

Aufgrund dieses Unterschieds ist der im Dezember ausgezahlte Betrag kein endgültig festgesetzter Jahresbetrag. Steigt das Einkommen im zweiten Halbjahr 2026, kann es zu einer Rückforderung kommen. Ist das Jahreseinkommen niedriger als erwartet, kann eine zusätzliche Auszahlung erfolgen.

| Zeitpunkt | Herangezogene Daten | Verarbeitung |
|---|---|---|
| Antrag im September 2026 | Haushalt, Einkommen und Vermögen 2025 | Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen halbjährlichen Antrag erfüllt sind |
| 17. Dezember 2026 | Hochgerechnetes Einkommen des ersten Halbjahres 2026 | Auszahlung von 35 % des voraussichtlichen Jahresbetrags |
| Juni 2027 | Tatsächliches Jahreseinkommen 2026 | Abrechnung durch zusätzliche Auszahlung oder Rückforderung |

## Häufige Fehler

Das Informationsschreiben darf nicht als endgültige Bestätigung der Anspruchsberechtigung missverstanden werden. Die koreanische Steuerbehörde prüft nach der Antragstellung das Einkommen und Vermögen. Je nach Prüfungsergebnis kann der Auszahlungsbetrag auch 0 Won betragen.

- Lassen Sie die Einkünfte Ihres Ehepartners aus selbstständiger Tätigkeit im Antrag nicht weg.
- Ziehen Sie Schulden bei der Vermögensberechnung nicht vom Vermögen ab.
- Betrachten Sie den im Dezember ausgezahlten Betrag nicht als endgültig festgesetzten Jahresbetrag.
- Verzichten Sie nicht allein deshalb auf den Antrag, weil Sie kein Informationsschreiben erhalten haben.
- Geben Sie Kontaktdaten und Kontonummer nicht falsch ein.
- Verschieben Sie die Einreichung nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 15. September.

## Prüfung des Auszahlungsergebnisses und der Abrechnung

Die Auszahlung für das erste Halbjahr ist nach Abschluss der Prüfung für den 17. Dezember 2026 vorgesehen. Ob und in welcher Höhe eine Auszahlung erfolgt, können Sie bei HomeTax über die Abfrage des Prüfungsstands feststellen. Weichen die eingereichten Angaben ab, kann sich die Prüfung verzögern.

Im Juni 2027 erfolgt die Abrechnung anhand des gesamten Einkommens 2026. Ist der vorab erhaltene Betrag niedriger als der endgültige Betrag, wird die Differenz ausgezahlt. Ist der vorab erhaltene Betrag höher, wird der übersteigende Betrag zurückgefordert.

## FAQ

### Wann endet die Antragsfrist für den Arbeitsanreiz-Zuschuss für das erste Halbjahr 2026?
Der Antragszeitraum läuft vom 1. September bis zum 15. September 2026. Der Antrag muss innerhalb der Frist über Hometax eingereicht werden.

### Kann ich den Halbjahresantrag auch stellen, wenn mein Ehepartner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hat?
Der Halbjahresantrag kann nur gestellt werden, wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben. Hat Ihr Ehepartner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder als Religionsangehöriger, sollten Sie den regulären Antrag in Betracht ziehen.

### Bin ich nicht anspruchsberechtigt, wenn ich keine Antragsmitteilung erhalten habe?
Auch wenn Sie keine Mitteilung erhalten haben, können Sie einen Antrag stellen, sofern Sie die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen erfüllen. Melden Sie sich bei Hometax an und nutzen Sie dort den Antragsweg für die manuelle Eingabe.

### Wie viel Arbeitsanreiz-Zuschuss kann ich für das erste Halbjahr 2026 höchstens erhalten?
Der Betrag für das erste Halbjahr entspricht 35 % des voraussichtlichen Jahresbetrags; als maximaler Auszahlungsbetrag wurden 1,15 Millionen Won angegeben. Der tatsächliche Betrag variiert je nach Haushaltstyp, Einkommen, Vermögen und etwaigen Zahlungsrückständen.

### Wann wird der Betrag für das erste Halbjahr ausgezahlt?
Laut Mitteilung der nationalen Steuerbehörde ist die Auszahlung für den 17. Dezember 2026 vorgesehen. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt erst, wenn nach der Antragstellung die Einkommens- und Vermögensprüfung bestanden wurde.

### Muss ich erneut einen Antrag für das zweite Halbjahr stellen, wenn ich den Betrag für das erste Halbjahr erhalten habe?
Wenn Sie den Betrag für das erste Halbjahr beantragen, gilt damit auch der Betrag für das zweite Halbjahr als beantragt. Die endgültige Abrechnung unter Berücksichtigung des gesamten Einkommens von 2026 erfolgt im Juni 2027.

### Warum kann es im Juni 2027 zu einer Rückforderung kommen?
Der im Dezember ausgezahlte Betrag ist eine Vorauszahlung, die auf Grundlage des Einkommens im ersten Halbjahr geschätzt wird. Wenn Sie mehr als den endgültigen Betrag erhalten haben, der anhand Ihres tatsächlichen Jahreseinkommens 2026 berechnet wird, kann der übersteigende Betrag zurückgefordert werden.

### Werden bei der Berechnung des Vermögens auch Darlehensverbindlichkeiten abgezogen?
Bei der Berechnung der Vermögensvoraussetzungen werden Schulden nicht abgezogen. Maßgeblich ist die Summe der am 1. Juni 2025 von den Haushaltsmitgliedern gehaltenen Vermögenswerte wie Wohnimmobilien, Grundstücke, Gebäude und Bankguthaben.

## Sources

- [Beantragung des Erwerbstätigen- und Kinderzuschusses über Hometax des Nationalen Steuerdienstes](https://mob.tbwf.hometax.go.kr/jsonAction.do?actionId=UTBWFMAA01F001&menuId=6003020600)
- [Informationen des Nationalen Steuerdienstes zur Beantragung des Erwerbstätigenzuschusses für das erste Halbjahr 2026](https://www.nts.go.kr/nts/na/ntt/selectNttInfo.do?bbsId=1028&mi=2201&nttSn=1354576)
- [Vorstellung des Erwerbstätigenzuschusses durch den Nationalen Steuerdienst](https://www.nts.go.kr/nts/cm/cntnts/cntntsView.do?cntntsId=7784)

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