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title: "Bono Social beantragen: 42,5 % oder 57,5 % Rabatt"
locale: de
category: policy_guide
category_name: "Programme \u0026 Leistungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "OnBinder"
source_url: https://onbinder.com/en/articles/spain-bono-social-electricity-2026-application
published_at: 2026-09-06T18:48:23+09:00
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# Bono Social beantragen: 42,5 % oder 57,5 % Rabatt

> Der spanische Bono Social gewährt bedürftigen Haushalten mit einem PVPC-Tarif und einer vertraglich vereinbarten Leistung von höchstens 10 kW bis zum 31. Dezember 2026 einen Rabatt von 42,5 % oder 57,5 %. Der Antrag und die Haushaltsnachweise müssen direkt bei dem Referenzversorger eingereicht werden, mit dem der Vertrag besteht.

## Key Points

- Prüfen Sie auf der Stromrechnung den Vertragsinhaber, den PVPC-Tarif und ob die vertraglich vereinbarte Leistung höchstens 10 kW beträgt.
- Ermitteln Sie, welche Anspruchsgrundlage auf Sie zutrifft: Einkommen, Mindestrente, kinderreiche Familie oder Bezug des Mindesteinkommens.
- Bereiten Sie Ausweisdokumente, eine Meldebescheinigung, Unterlagen zu den Familienverhältnissen und den entsprechenden Anspruchsnachweis vor.
- Füllen Sie das offizielle Antragsformular des Referenzversorgers und die Einwilligung zur Abfrage personenbezogener Daten aus.
- Reichen Sie die Unterlagen über einen offiziellen Annahmekanal ein: Website, E-Mail, Post oder Geschäftsstelle des Versorgers.

Wenn Sie als Privatperson Vertragsinhaber des Stromvertrags für Ihren Wohnsitz sind und sowohl der PVPC-Tarif als auch die Höchstgrenze von 10kW erfüllt sind, können Sie den Antrag über den Einkommens-, Renten- oder Mehrkindfamilienweg stellen. Die Rabattsätze für 2026 betragen 42.5% beziehungsweise 57.5%. Diese Sätze gelten bis zum 31. Dezember; der Antrag ist direkt beim Referenzversorger einzureichen.

Stand der erneuten Prüfung: 31. August 2026

## Vor der Antragstellung zu prüfende Voraussetzungen

Der Bono social eléctrico ist ein Nachlass auf den regulierten Stromtarif am Wohnsitz. Der Antragsteller muss als Privatperson Inhaber des betreffenden Stromvertrags sein. Bei der betreffenden Wohnung muss es sich um den ständigen Wohnsitz des Antragstellers handeln.

Prüfen Sie alle drei folgenden Vertragsbedingungen.

- Der vertraglich vereinbarte Tarif muss PVPC sein.
- Die vertraglich vereinbarte Leistung darf höchstens 10kW betragen.
- Der Vertrag muss mit einem Referenzversorger bestehen.

Wenn Sie derzeit einen Tarif des freien Marktes nutzen, erhalten Sie den Rabatt nicht unmittelbar. Sie müssen zunächst zum PVPC eines Referenzversorgers wechseln. Erkundigen Sie sich bei Ihrem derzeitigen Anbieter nach den Kündigungsbedingungen des bestehenden Vertrags.

Die Einstufung als schutzbedürftiger Verbraucher kann über einen der folgenden Wege erfolgen.

- Erfüllung der Einkommensgrenze entsprechend der Haushaltszusammensetzung
- Besitz eines gültigen Nachweises als Mehrkindfamilie
- Bezug des Mindesteinkommens durch ein Haushaltsmitglied
- Ausschließlicher Bezug der festgelegten Mindestrente durch alle Einkommensbezieher

Für den Weg über die Mindestrente gilt eine gesonderte Einkommensgrenze. Die Voraussetzung für das jährliche Gesamteinkommen neben der Rente ist in den offiziellen Hinweisen zur Anspruchsberechtigung für den Bono social zu prüfen. Maßgeblich für die genaue Einstufung ist das Prüfergebnis des Referenzversorgers.

## Einkommensgrenzen nach Voraussetzungen

Die Einstufungsmethode für den allgemeinen Einkommensweg ist in den offiziellen Hinweisen zur Anspruchsberechtigung für den Bono social zu prüfen. Der Grenzwert für einen Einpersonenhaushalt ist in den offiziellen Hinweisen zur Anspruchsberechtigung für den Bono social zu prüfen. Der Grenzwert bei einer höheren Zahl erwachsener Haushaltsmitglieder ist in den offiziellen Hinweisen zur Anspruchsberechtigung für den Bono social zu prüfen. Der Grenzwert bei einer höheren Zahl minderjähriger Haushaltsmitglieder ist in den offiziellen Hinweisen zur Anspruchsberechtigung für den Bono social zu prüfen.

| Haushaltszusammensetzung | Einkommensobergrenze für schutzbedürftige Verbraucher | Einkommensobergrenze für besonders Schutzbedürftige |
|---|---:|---:|
| 1 Erwachsener | 1.5-Fache des jährlichen IPREM | 50% des Grenzwerts für Schutzbedürftige |
| 2 Erwachsene | 1.8-Fache des jährlichen IPREM | 50% des Grenzwerts für Schutzbedürftige |
| 1 Erwachsener·1 Minderjähriger | 2.0-Fache des jährlichen IPREM | 50% des Grenzwerts für Schutzbedürftige |
| 2 Erwachsene·1 Minderjähriger | 2.3-Fache des jährlichen IPREM | 50% des Grenzwerts für Schutzbedürftige |
| 1 Erwachsener·2 Minderjährige | 2.5-Fache des jährlichen IPREM | 50% des Grenzwerts für Schutzbedürftige |
| 2 Erwachsene·2 Minderjährige | 2.8-Fache des jährlichen IPREM | 50% des Grenzwerts für Schutzbedürftige |

Die in der Tabelle angegebenen Faktoren ergeben sich aus der Anwendung der Zuschlagsregeln für Haushaltsmitglieder. Der tatsächliche Betrag in Euro wird anhand des IPREM des jeweiligen Jahres berechnet. Prüfen Sie den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden IPREM in den FAQ des spanischen Ministeriums für den ökologischen Wandel.

Die Einkommensobergrenze bei Anerkennung besonderer Umstände ist in den offiziellen Hinweisen zur Anspruchsberechtigung für den Bono social zu prüfen. Zu diesen Umständen gehört eine Behinderung ab einem bestimmten Grad. Auch Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt oder Opfer von Terrorismus können darunter fallen. Eine schwere Pflegebedürftigkeit oder ein Alleinerziehendenhaushalt muss ebenfalls nachgewiesen werden.

Die Rabatte und zusätzlichen Voraussetzungen nach Anspruchsart lauten wie folgt.

| Einstufungsart | Rabattsatz 2026 | Wesentliche zusätzliche Voraussetzung |
|---|---:|---|
| Schutzbedürftiger Verbraucher | 42.5% | Erfüllung des allgemeinen Einkommenswegs oder eines gesonderten Anspruchswegs |
| Besonders schutzbedürftiger Verbraucher | 57.5% | Im Allgemeinen höchstens 50% der Einkommensobergrenze für Schutzbedürftige |
| Besonders schutzbedürftige Mehrkindfamilie | 57.5% | Jährliches Einkommen von höchstens dem 2-Fachen des IPREM |
| Besonders schutzbedürftiger Haushalt mit Mindestrente | 57.5% | Jährliches Einkommen von höchstens dem 1-Fachen des IPREM |
| Von sozialer Ausgrenzung bedrohter Verbraucher | 57.5% | Besonders schutzbedürftig und teilweise Übernahme des Rechnungsbetrags durch Sozialdienste |

Allein der Bezug des Mindesteinkommens führt nicht zur Einstufung als besonders schutzbedürftig. Zusätzlich muss die Einkommensgrenze für besonders Schutzbedürftige erfüllt sein. Bei drohender sozialer Ausgrenzung ist außerdem die Beteiligung der Sozialdienste erforderlich.

## Unterlagen für die Antragstellung

Das spezielle Antragsformular des Referenzversorgers ist das grundlegende Dokument. Bereiten Sie außerdem Unterlagen vor, mit denen sich die Identität der Haushaltsmitglieder und die Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft nachweisen lassen. Formulare und Einreichungswege können je nach Anbieter unterschiedlich sein.

Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen verlangt.

- Kopie der NIF oder NIE des Vertragsinhabers
- Kopien der NIF oder NIE der Haushaltsmitglieder
- Meldebescheinigung für eine Einzelperson oder den gesamten Haushalt
- Unterlagen zum Nachweis der familiären Beziehung oder der häuslichen Gemeinschaft
- Antragsformular und Einwilligung zur Abfrage personenbezogener Daten
- Kopie des Nachweises als Mehrkindfamilie
- Bescheinigung der Sozialdienste über besondere Umstände

Nicht jeder Antragsteller muss sämtliche aufgeführten Unterlagen einreichen. Ergänzen Sie nur die Unterlagen, die für Ihren Anspruchsweg erforderlich sind. Einkommensdaten können auf Grundlage der Einwilligung über Verwaltungsdaten abgefragt werden.

Der Nachweis als Mehrkindfamilie kann mit einem Gültigkeitsdatum versehen sein. Ein abgelaufener Nachweis eignet sich nur schwer als Beleg der Anspruchsberechtigung. Für besondere Umstände kann ein von den Sozialdiensten ausgestelltes Dokument verlangt werden.

## Antragsverfahren beim Referenzversorger

Der Antrag wird nicht über ein zentrales staatliches Auszahlungsportal, sondern vom Referenzversorger entgegengenommen. Suchen Sie zunächst auf Ihrer aktuellen Rechnung nach dem Namen des Anbieters. Die Marke auf dem freien Markt und das Unternehmen auf dem regulierten Markt können unterschiedliche Namen haben.

1. Prüfen Sie auf der Rechnung den Namen des Vertragsinhabers und die Wohnadresse.
2. Prüfen Sie in der Tarifangabe, ob es sich um PVPC handelt.
3. Prüfen Sie, ob die vertraglich vereinbarte Leistung höchstens 10kW beträgt.
4. Wählen Sie mindestens einen anwendbaren Anspruchsweg aus.
5. Laden Sie das Antragsformular des betreffenden Referenzversorgers herunter.
6. Fügen Sie dem Antrag Identitäts-, Haushalts- und Anspruchsnachweise bei.
7. Reichen Sie ihn über die offizielle Website, per E-Mail oder auf anderem Wege ein.
8. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung und die eingereichten Dateien auf.

Je nach Anbieter stehen Telefon, E-Mail, Post, Fax oder Geschäftsstellen zur Verfügung. Einige Anbieter ermöglichen auch eine Online-Einreichung. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie in der Liste der Referenzversorger des Ministeriums für den ökologischen Wandel.

Nach Eingang eines vollständigen Antrags prüft der Anbieter die Anspruchsberechtigung. Wenn eine Aufforderung zur Ergänzung eingeht, müssen die fehlenden Unterlagen eingereicht werden. Prüfen Sie außerdem den Zeitpunkt der Ergebnisbenachrichtigung und der Berücksichtigung auf der Rechnung.

## Berechnung des Rabatts und Verbrauchsgrenze

Wenn Sie den Rabattsatz unverändert auf den Gesamtbetrag der Rechnung anwenden, kann das Ergebnis von der tatsächlichen Ersparnis abweichen. Der Rabatt gilt für den Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung im PVPC und für die anerkannte Verbrauchsmenge. Steuern, Zählermiete und andere Positionen folgen einer anderen Rechnungsstruktur.

Die jährliche Verbrauchsgrenze für den Rabatt ist nach Haushaltstyp festgelegt.

| Haushalts- oder Anspruchsart | Jährlicher rabattberechtigter Verbrauch |
|---|---:|
| Einzelperson oder Haushalt ohne Minderjährige | 1,587kWh |
| Haushalt mit 1 Minderjährigen | 1,932kWh |
| Haushalt mit 2 Minderjährigen | 2,346kWh |
| Anspruchsweg über die Mindestrente | 2,221kWh |
| Anspruchsweg über das Mindesteinkommen | 2,221kWh |
| Mehrkindfamilie | 4,761kWh |

Der Anbieter verteilt die Jahresgrenze auf die jeweiligen Abrechnungszeiträume. Auf die Strommenge innerhalb der Grenze wird der entsprechende Rabattsatz angewendet. Für die Strommenge oberhalb der Grenze gilt der PVPC ohne Rabatt.

Daher sind 42.5% beziehungsweise 57.5% kein pauschaler Rabattsatz für alle Rechnungspositionen. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom Verbrauch und vom Abrechnungszeitraum ab. Prüfen Sie die rabattberechtigte Strommenge auf der Rechnung gesondert.

## Häufige Fehler

Die Antragsfrist und das Enddatum der vorübergehenden Rabattsätze können leicht verwechselt werden. Der 31. Dezember 2026 ist das Enddatum für die Beibehaltung der derzeitigen Rabattsätze. Dies bedeutet nicht, dass die Antragstellung für den Bono social an diesem Tag generell endet.

Die folgenden Missverständnisse können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung oder zu Abweichungen vom erwarteten Betrag führen.

- Annahme, dass der Rabatt auch bei einem Tarif des freien Marktes automatisch gewährt wird
- Annahme, dass der tatsächliche Bewohner und der Vertragsinhaber unterschiedlich sein dürfen
- Verwechslung von 10kW mit dem monatlichen Stromverbrauch
- Annahme, dass der Rabatt für besonders Schutzbedürftige auf den gesamten Rechnungsbetrag angewendet wird
- Einstufung aller Bezieher des Mindesteinkommens als besonders schutzbedürftig
- Gleichsetzung des Strom-Bono mit dem Wärmeenergie-Bono

10kW ist der Grenzwert für die vertraglich vereinbarte Leistung. Dies ist eine andere Einheit als der jährliche Verbrauch in kWh. Die beiden Werte müssen auf der Rechnung auseinandergehalten werden.

## Automatische Verlängerung und Schutz vor Versorgungssperren

Der Verlängerungszeitraum des Bono social ist in den offiziellen Antragshinweisen zu prüfen. Die Anspruchsberechtigung muss anhand von Verwaltungsdaten erneut bestätigt werden können. Wenn die Berechtigung nicht bestätigt werden kann, kann die erneute Einreichung von Unterlagen verlangt werden.

Der Anspruchsweg über die Mehrkindfamilie hängt von der Gültigkeitsdauer des Nachweises ab. Ändert sich die Haushaltszusammensetzung oder das Einkommen, kann sich auch die Einstufung ändern. Prüfen Sie die vom Anbieter übermittelten Hinweise zum Ablauf.

Die Einstufung als schutzbedürftiger Verbraucher bedeutet nicht, dass jede Versorgungssperre dauerhaft verboten ist. Bei Zahlungsrückständen können gegenüber gewöhnlichen Verträgen verschärfte Verfahren und längere Schutzfristen gelten. Das Schutzniveau hängt davon ab, ob Minderjährige, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Von sozialer Ausgrenzung bedrohte Verbraucher erhalten einen gesonderten Schutz. Zunächst ist die Einstufung als besonders schutzbedürftig erforderlich. Die Voraussetzungen zur Verhinderung einer Versorgungssperre sind in den offiziellen Schutzhinweisen zum Bono social zu prüfen.

## Unterschied zum Wärmeenergie-Bono

Der Strom-Bono und der Wärmeenergie-Bono unterscheiden sich in der Art der Unterstützung. Der Strom-Bono wird monatlich als Rabatt auf der PVPC-Rechnung berücksichtigt. Der Wärmeenergie-Bono ist eine gesonderte Unterstützung für Heizungs- und Warmwasserkosten.

| Kategorie | Strom-Bono | Wärmeenergie-Bono |
|---|---|---|
| Art der Unterstützung | Rabatt auf die Stromrechnung | Jährliche Geldleistung |
| Grundlage | PVPC und Einstufung der Schutzbedürftigkeit | Unter anderem dokumentierter Bezug des Strom-Bono |
| Auszahlende Stelle | Berücksichtigung auf der Rechnung durch den Referenzversorger | Verwaltungsbehörde der Autonomen Gemeinschaft |
| Festlegung des Betrags | Rabattsatz und anerkannte Verbrauchsmenge | Unter anderem Klimazone und Grad der Schutzbedürftigkeit |

Der Wärmeenergie-Bono wird üblicherweise ohne gesonderten Antrag an den Strom-Bono gekoppelt. Maßgeblich kann sein, ob zum Stichtag der Strom-Bono bezogen wurde. Informationen zum Auszahlungszeitpunkt und zur Registrierung des Kontos finden Sie in den Hinweisen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.

## Nach dem 31. Dezember 2026 zu prüfende Punkte

Die Rabattsätze von 42.5% und 57.5% gelten bis zum 31. Dezember 2026. Die für 2027 geltenden Sätze können sich nach Maßgabe nachfolgender Rechtsvorschriften ändern. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass die derzeitigen Sätze automatisch verlängert werden.

Prüfen Sie Ende 2026 die folgenden Punkte erneut.

- Nachfolgende Rabattsätze im spanischen Amtsblatt
- Aktualisierungen in den FAQ des Ministeriums für den ökologischen Wandel
- Hinweise des Referenzversorgers auf der Rechnung
- Änderungen Ihres Einkommens und Ihrer Haushaltszusammensetzung
- Gültigkeitsdauer von Nachweisen, etwa als Mehrkindfamilie

## Prüfung der offiziellen Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Rabattsätze und ihren Geltungszeitraum kann im spanischen Amtsblatt geprüft werden. Die Einzelheiten zur Anspruchsberechtigung und zu den Antragsunterlagen sind in den FAQ des Ministeriums für den ökologischen Wandel zum Bono social zusammengestellt. Die Mitteilung der Regierung vom 31. August 2026 bestätigte erneut die Beibehaltung der Unterstützung bis zum Jahresende.

Der offizielle Wortlaut ist im Original des spanischen Amtsblatts zu prüfen. Vergleichen Sie vor der Antragstellung außerdem die aktuellen FAQ des Ministeriums für den ökologischen Wandel. Nutzen Sie für das Antragsformular des Referenzversorgers die offiziellen Kanäle des betreffenden Unternehmens.

## FAQ

### Muss der Sozialbonus bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden?
Der 31. Dezember ist die Frist für die Beibehaltung der Rabattsätze von 42,5 % und 57,5 %. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Antragsfrist für das Programm selbst. Für die Rabattsätze ab 2027 müssen jedoch die nachfolgenden Rechtsvorschriften geprüft werden.

### Kann ich den Antrag stellen und gleichzeitig meinen Stromtarif auf dem freien Markt beibehalten?
Nein. Um den Sozialbonus zu erhalten, ist ein PVPC-Vertrag mit einem Referenzversorger erforderlich. Wenn Sie einen Tarif auf dem freien Markt haben, informieren Sie sich zunächst über das Verfahren für den Wechsel zu PVPC.

### Sind eine vertraglich vereinbarte Leistung von 10 kW und der Jahresverbrauch dasselbe Kriterium?
Es handelt sich um unterschiedliche Kriterien. 10 kW ist die Obergrenze der vertraglich vereinbarten Leistung. Der tatsächliche Verbrauch wird in kWh gemessen, und je nach Haushaltstyp gelten Verbrauchsobergrenzen für den Rabatt.

### Werden 42,5 % oder 57,5 % auf die gesamte Rechnung angewendet?
Der Rabatt wird nicht einfach auf den gesamten Endrechnungsbetrag angewendet. Er gilt für die vertraglich vereinbarte Leistung im PVPC-Vertrag und den Verbrauch innerhalb der Obergrenze. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch und einige Rechnungsposten gelten andere Berechnungsmethoden.

### Erhalten Empfänger des garantierten Mindesteinkommens automatisch einen Rabatt von 57,5 %?
Der Bezug des garantierten Mindesteinkommens kann eine Grundlage für die Einstufung als schutzbedürftiger Verbraucher sein. Um 57,5 % zu erhalten, müssen zusätzlich die Einkommenskriterien für besonders schutzbedürftige Verbraucher erfüllt sein.

### Wo muss der Antrag auf den Sozialbonus eingereicht werden?
Er wird direkt beim derzeitigen Referenzversorger oder bei dem Referenzversorger eingereicht, zu dem Sie wechseln möchten. Informieren Sie sich über die offiziellen Kanäle des jeweiligen Anbieters per Website, E-Mail, Post, Telefon oder in einer Geschäftsstelle.

### Wird der Sozialbonus automatisch verlängert?
Wenn die Anspruchsberechtigung anhand von Verwaltungsdaten erneut geprüft werden kann, erfolgt die Verlängerung üblicherweise für jeweils 2 Jahre. Wenn Haushalts- oder Einkommensdaten nicht bestätigt werden können, können neue Unterlagen verlangt werden. Auch die Gültigkeitsdauer des Status als kinderreiche Familie muss geprüft werden.

### Muss ich auch den Wärmeenergiebonus beantragen, wenn ich den Strombonus erhalte?
Der Wärmeenergiebonus wird üblicherweise auf Grundlage der Daten zum Bezug des Strombonus damit verknüpft. Informieren Sie sich bei Ihrer Autonomen Gemeinschaft darüber, ob ein gesonderter Antrag erforderlich ist und wie die Bankverbindung registriert wird.

### Wird schutzbedürftigen Verbrauchern der Strom auch bei Zahlungsrückständen nicht abgestellt?
Für schutzbedürftige Verbraucher können verstärkte Schutzmaßnahmen gelten, dies stellt jedoch keine dauerhafte Versorgungsgarantie dar. Die Voraussetzungen für Verbraucher, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, müssen in den offiziellen Informationen zum Anspruch auf den Sozialbonus und zu den Schutzmaßnahmen geprüft werden.

## Sources

- [La Moncloa: Ankündigung von Maßnahmen zur Energieunterstützung](https://www.lamoncloa.gob.es/serviciosdeprensa/notasprensa/presidencia/Paginas/2026/plan-respuesta-guerra-oriente.aspx)
- [Spanisches Ministerium für den ökologischen Wandel: Häufig gestellte Fragen zum Bono social eléctrico](https://www.miteco.gob.es/es/energia/pobreza-energetica/pe-001/preguntas-frecuentes-bono-social.html)
- [Spanisches Ministerium für den ökologischen Wandel: Was ist der Sozialbonus?](https://www.miteco.gob.es/en/energia/pobreza-energetica/pe-001/que-es.html)
- [Real Decreto-ley 16/2025](https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2025-26458)

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