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title: "Erwerbstätigenzuschuss 2026: Antrag bis 15. September"
locale: de
category: policy_guide
category_name: "Programme \u0026 Leistungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "OnBinder"
source_url: https://onbinder.com/en/articles/2026-earned-income-tax-credit-first-half-application
published_at: 2026-09-10T04:08:01+09:00
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# Erwerbstätigenzuschuss 2026: Antrag bis 15. September

> Den Erwerbstätigenzuschuss für das erste Halbjahr 2026 können Haushalte, die ausschließlich Arbeitseinkommen beziehen, bis zum 15. September beantragen. Hier finden Sie die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen für 2025, die Verfahren über Hometax, Sontax und ARS sowie die Berechnung der Auszahlung im Dezember.

## Key Points

- Prüfen Sie, ob Sie und Ihr Ehepartner 2026 ausschließlich Arbeitseinkommen beziehen.
- Prüfen Sie das gemeinsame Einkommen der Ehepartner im Jahr 2025 und das Vermögen zum 1. Juni 2025.
- Halten Sie die persönliche Authentifizierungsnummer aus der Antragsmitteilung und ein auf Ihren Namen lautendes Konto bereit.
- Beantragen Sie den Zuschuss bis zum 15. September über Hometax, Sontax oder ARS.
- Prüfen Sie das Antragsergebnis und das Konto und bereiten Sie sich auf die Abrechnung im Juni 2027 vor.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner im Jahr 2026 ausschließlich Erwerbseinkommen haben und die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen für 2025 erfüllen, können Sie bis zum 15. September über Hometax, Sontax oder ARS den Erwerbseinkommenszuschuss für das erste Halbjahr beantragen. Im Dezember werden 35 % des für das Gesamtjahr berechneten Betrags ausgezahlt; im Juni 2027 erfolgt eine erneute Abrechnung.

Stand: 10. September 2026

## 3 Voraussetzungen vor der Antragstellung prüfen

Der Halbjahresantrag richtet sich an Haushalte, die 2026 ausschließlich Erwerbseinkommen haben. Dabei muss nicht nur die Einkommensart des Antragstellers, sondern auch die des Ehepartners geprüft werden. Bei gewerblichen Einkünften oder Einkünften aus religiöser Tätigkeit kann stattdessen der reguläre Antrag infrage kommen.

| Prüfkriterium | Maßstab für das erste Halbjahr 2026 |
|---|---|
| Einkommensart | Haushalte, die 2026 ausschließlich Erwerbseinkommen erzielt haben |
| Einkommensprüfung | Gemeinsames Gesamteinkommen der Ehepartner im Jahr 2025 |
| Stichtag für die Vermögensprüfung | 1. Juni 2025 |
| Vermögensgrenze | Gesamtvermögen der Haushaltsmitglieder unter 240 Millionen Won |
| Antragszeitraum | 1.–15. September 2026 |

Das gemeinsame Gesamteinkommen der Ehepartner im Jahr 2025 muss unter der jeweiligen Grenze für den Haushaltstyp liegen. Für Einpersonenhaushalte liegt sie unter 22 Millionen Won. Für Alleinverdienerhaushalte liegt sie unter 32 Millionen Won, für Doppelverdienerhaushalte unter 44 Millionen Won.

| Haushaltstyp | Grenze für das gemeinsame Gesamteinkommen der Ehepartner 2025 | Jährlicher maximal möglicher Auszahlungsbetrag |
|---|---:|---:|
| Einpersonenhaushalt | unter 22 Millionen Won | 1,65 Millionen Won |
| Alleinverdienerhaushalt | unter 32 Millionen Won | 2,85 Millionen Won |
| Doppelverdienerhaushalt | unter 44 Millionen Won | 3,3 Millionen Won |

Der Höchstbetrag wird nicht an alle Antragsteller ausgezahlt. Der tatsächlich berechnete Betrag unterscheidet sich je nach Haushaltstyp, Gesamtbruttoeinkommen und weiteren Faktoren. Maßgeblich sind die bei der Prüfung durch die nationale Steuerbehörde festgestellten Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

> „Ausschließlich für Erwerbstätige, deren Einkommen halbjährlich erfasst werden kann“ — Nationale Steuerbehörde, „Hinweise zum Halbjahresantrag auf Erwerbseinkommenszuschuss“

## Vermögensvoraussetzungen und Kürzungsregeln

Beträgt das Gesamtvermögen der Haushaltsmitglieder mindestens 240 Millionen Won, kann kein Antrag gestellt werden. Beträgt das Vermögen mindestens 170 Millionen Won, wird der berechnete Betrag um 50 % gekürzt. Schulden werden nicht vom Vermögenswert abgezogen.

Zum Vermögen gehören Wohnungen, Grundstücke und Gebäude. Auch Mietkautionen, Finanzvermögen und Personenkraftwagen können einbezogen werden. Mitgliedschaftsrechte und Rechte zum Erwerb von Immobilien werden ebenfalls geprüft.

| Gesamtvermögen am 1. Juni 2025 | Anwendung |
|---|---|
| unter 170 Millionen Won | Keine vermögensbedingte Kürzung |
| mindestens 170 Millionen Won bis unter 240 Millionen Won | Auszahlung von 50 % des berechneten Betrags |
| mindestens 240 Millionen Won | Vom Kreis der Antragsberechtigten ausgeschlossen |

## Antragstellung bis zum 15. September

Wenn Sie ein Antragsschreiben erhalten haben, prüfen Sie zunächst Ihre individuelle Authentifizierungsnummer. Halten Sie außerdem ein Auszahlungskonto auf Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten bereit. Der Antrag kann über Hometax, Sontax oder ARS gestellt werden.

1. Prüfen Sie im Antragsschreiben die individuelle Authentifizierungsnummer.
2. Rufen Sie Hometax oder die mobile Hometax-App Sontax auf.
3. Wählen Sie das Menü für den Halbjahresantrag auf Erwerbseinkommenszuschuss.
4. Geben Sie die Angaben zum Antragsteller und das Auszahlungskonto ein.
5. Prüfen Sie die Antragsangaben und reichen Sie den Antrag ein.
6. Prüfen Sie, ob der Antrag eingegangen ist, sowie den Bearbeitungsstand.

Für die Nutzung von ARS rufen Sie die Telefonnummer 1544-9944 der nationalen Steuerbehörde für Zuschüsse an. Geben Sie entsprechend den Sprachansagen Ihre Einwohnerregistrierungsnummer und Ihre individuelle Authentifizierungsnummer ein. Vergewissern Sie sich im letzten Schritt, dass der Antrag als abgeschlossen bestätigt wird.

## Wenn Sie kein Antragsschreiben erhalten haben

Auch ohne Antragsschreiben können Sie selbst einen Antrag stellen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Melden Sie sich bei Hometax an und wählen Sie im Menü für Halbjahresanträge den allgemeinen Antrag. Geben Sie Ihre Einkommens- und Vermögensangaben selbst ein und prüfen Sie, ob eine Antragstellung möglich ist.

1. Melden Sie sich bei Hometax unter anderem mit einem gemeinsamen oder finanziellen Zertifikat an.
2. Wählen Sie im Zuschussmenü den Halbjahresantrag auf Erwerbseinkommenszuschuss.
3. Wenn Sie nicht zu den angeschriebenen Personen gehören, wechseln Sie zur Seite für allgemeine Anträge.
4. Geben Sie Angaben zu Haushaltsmitgliedern, Einkommen und Vermögen ein.
5. Registrieren Sie ein Konto auf Ihren Namen und reichen Sie den Antrag ein.

Weichen die Daten der nationalen Steuerbehörde von Ihrem tatsächlichen Einkommen ab, können Nachweise angefordert werden. Ob Sie ein Antragsschreiben erhalten haben, entscheidet nicht über Ihre Anspruchsberechtigung. Die endgültige Auszahlung wird nach Prüfung durch die nationale Steuerbehörde festgelegt.

## Berechnung des Auszahlungsbetrags

Die Auszahlung im Dezember 2026 beträgt 35 % des für das Gesamtjahr berechneten Betrags. Dieser Jahresbetrag wird anhand des Haushaltstyps und des Erwerbseinkommens im Jahr 2026 berechnet. Vermögensbedingte Kürzungen und die Verrechnung mit Steuerrückständen werden gesondert berücksichtigt.

Die grundlegende Berechnungsstruktur lautet:

`Voraussichtlicher Auszahlungsbetrag im Dezember = Jahresbetrag × 35 % × vermögensabhängiger Anwendungssatz`

| Berücksichtigte Bedingung | Auswirkung auf die Berechnung |
|---|---|
| Vermögen unter 170 Millionen Won | Der berechnete Betrag wird unverändert angewandt |
| Vermögen von mindestens 170 Millionen Won | Nur 50 % des berechneten Betrags werden angewandt |
| Bei Rückständen bei nationalen Steuern | Verrechnung bis zu 30 % des Auszahlungsbetrags möglich |
| Wenn der Halbjahresbetrag unter 150.000 Won liegt | Die Auszahlung im Dezember kann aufgeschoben und bei der Abrechnung berücksichtigt werden |

Bei der tatsächlichen Berechnung werden Formeln für die jeweiligen Gesamtbruttoeinkommensstufen angewandt. Wird der maximal mögliche Auszahlungsbetrag lediglich mit 35 % multipliziert, kann das Ergebnis vom individuellen Betrag abweichen. Geben Sie Ihren Haushaltstyp und Ihr Einkommen in den Hometax-Simulationsrechner ein, um den Betrag zu prüfen.

## Berechnungsbeispiel

Angenommen, der Jahresbetrag eines Doppelverdienerhaushalts entspricht dem Höchstbetrag von 3,3 Millionen Won. Liegt das Vermögen unter 170 Millionen Won, entsprechen 35 % einem Betrag von 1,155 Millionen Won. Dies ist der voraussichtliche Dezemberbetrag vor der Kürzung.

Beträgt das Vermögen mindestens 170 Millionen Won, werden 50 % angewandt. Das Ergebnis der einfachen Berechnung beträgt 577.500 Won. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann je nach Prüfung durch die nationale Steuerbehörde und der Verarbeitung auf Won-Ebene abweichen.

- Vor der Kürzung: 3,3 Millionen Won × 35 % = 1,155 Millionen Won
- Nach vermögensbedingter Kürzung: 1,155 Millionen Won × 50 % = 577.500 Won
- Bei Rückständen kann bei der Auszahlung eine zusätzliche Verrechnung erfolgen

## Übersicht nach Voraussetzungen

Wenn Sie und Ihr Ehepartner ausschließlich Erwerbseinkommen haben, können Sie einen Halbjahresantrag in Betracht ziehen. Kommen gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus religiöser Tätigkeit hinzu, muss geprüft werden, ob stattdessen ein regulärer Antrag erforderlich ist. Selbst bei erfüllter Einkommensgrenze besteht kein Anspruch, wenn das Vermögen mindestens die festgelegte Grenze erreicht.

| Aktuelle Situation | Zu prüfen |
|---|---|
| Antragsschreiben erhalten | Vereinfachter Antrag mit individueller Authentifizierungsnummer |
| Kein Antragsschreiben erhalten | Nach Anmeldung bei Hometax allgemeinen Antrag stellen |
| Ehepartner hat gewerbliche Einkünfte | Prüfen, ob statt eines Halbjahresantrags ein regulärer Antrag erforderlich ist |
| Vermögen von mindestens 170 Millionen Won | Kürzung des berechneten Betrags um 50 % möglich |
| Rückstände bei nationalen Steuern | Ein Teil des Auszahlungsbetrags kann mit den Rückständen verrechnet werden |
| Frist vom 15. September überschritten | Zeitplan für den regulären Antrag prüfen, da kein verspäteter Halbjahresantrag möglich ist |

## Auszahlung im Dezember und Abrechnung im Juni 2027

Nicht der gesamte beantragte Betrag wird im Dezember endgültig ausgezahlt. Die nationale Steuerbehörde schätzt anhand des Einkommens aus dem ersten Halbjahr 2026 den Jahresbetrag. Davon werden im Dezember 2026 35 % ausgezahlt.

| Zeitpunkt | Vorgang |
|---|---|
| 1.–15. September 2026 | Antrag für das erste Halbjahr |
| Dezember 2026 | Auszahlung von 35 % des Jahresbetrags |
| Juni 2027 | Abrechnung unter Berücksichtigung des Jahreseinkommens 2026 |

Im Juni 2027 wird der Auszahlungsbetrag anhand des tatsächlichen Jahreseinkommens neu berechnet. Wurde zu wenig ausgezahlt, kann eine Nachzahlung erfolgen. Wurde zu viel ausgezahlt, kann der Betrag von künftigen Zuschüssen abgezogen oder zurückgefordert werden.

Mit dem Antrag für das erste Halbjahr gilt auch der Antrag für das zweite Halbjahr als gestellt. Daher ist kein erneuter Antrag für das zweite Halbjahr erforderlich. Änderungen bei Haushalt und Einkommen werden jedoch bei der Abrechnung berücksichtigt.

## Häufige Fehler

Aus dem fehlenden Erhalt eines Antragsschreibens darf nicht geschlossen werden, dass keine Antragsberechtigung besteht. Das Schreiben dient lediglich der einfacheren Antragstellung. Die tatsächliche Berechtigung wird anhand der Einkommens- und Vermögensprüfung festgestellt.

- Nur das eigene Einkommen prüfen und die Einkommensart des Ehepartners nicht berücksichtigen
- Schulden vom Vermögen abziehen und so die Grenze von 240 Millionen Won beurteilen
- 35 % des maximal möglichen Auszahlungsbetrags als endgültigen Auszahlungsbetrag betrachten
- Die Auszahlung im Dezember mit der endgültigen Abrechnung verwechseln
- Davon ausgehen, dass ein Halbjahresantrag auch nach dem 15. September möglich ist
- Die Verrechnung von Rückständen oder die vermögensbedingte Kürzung bei der Berechnung auslassen

## Prüfreihenfolge zur Vermeidung von Fehlern nach der Antragstellung

Prüfen Sie vor dem Schließen der Einreichungsseite, ob der Antrag erfolgreich eingegangen ist. Kontrollieren Sie erneut, ob das angegebene Konto auf Ihren Namen lautet. Über Hometax können Sie den Bearbeitungsstand und das Auszahlungsergebnis abrufen.

1. Prüfen Sie in der Antragsübersicht, ob der Antrag eingegangen ist.
2. Kontrollieren Sie Kontonummer und Kontaktdaten auf Eingabefehler.
3. Prüfen Sie, ob die nationale Steuerbehörde zusätzliche Unterlagen angefordert hat.
4. Rufen Sie das Auszahlungsergebnis im Dezember und die Gründe für etwaige Kürzungen ab.
5. Prüfen Sie auch das Ergebnis der Abrechnung im Juni 2027.

## FAQ

### Wann endet die Antragsfrist für den Erwerbstätigenzuschuss für das erste Halbjahr 2026?
Der Antragszeitraum läuft vom 1. bis zum 15. September 2026. Bei der halbjährlichen Antragstellung gibt es keine gesonderte Möglichkeit zur nachträglichen Antragstellung, daher muss der Antrag vor Ablauf der Frist eingereicht werden.

### Kann ich auch einen Antrag stellen, wenn ich keine Antragsmitteilung erhalten habe?
Wenn Sie die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag stellen. Melden Sie sich bei Hometax an und geben Sie die Angaben im Menü für die reguläre halbjährliche Beantragung des Erwerbstätigenzuschusses selbst ein.

### Kann ich 2026 einen halbjährlichen Antrag stellen, wenn ich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit habe?
Die halbjährliche Antragstellung richtet sich an Haushalte, die ausschließlich Erwerbseinkommen haben. Wenn Sie selbst oder Ihr Ehepartner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Einkünfte als Religionsangehöriger haben, müssen Sie prüfen, ob Sie für die reguläre Antragstellung infrage kommen.

### Wie viel wird für das erste Halbjahr im Dezember ausgezahlt?
Als Grundlage für die Auszahlung im Dezember dienen 35 % des für 2026 berechneten Jahresbetrags. Wenn eine Kürzung aufgrund des Vermögens oder eine Verrechnung mit rückständigen nationalen Steuern erfolgt, kann der tatsächliche Betrag geringer ausfallen.

### Können bei der Berechnung des Vermögens Kredite abgezogen werden?
Verbindlichkeiten werden nicht vom Vermögenswert abgezogen. Maßgeblich ist das Gesamtvermögen der Haushaltsmitglieder zum 1. Juni 2025.

### Muss ich den Antrag für das zweite Halbjahr erneut stellen, wenn ich den Antrag für das erste Halbjahr gestellt habe?
Bei Antragstellern für das erste Halbjahr gilt auch der Antrag für das zweite Halbjahr als gestellt. Im Juni 2027 erfolgt die endgültige Abrechnung auf Grundlage des tatsächlichen Jahreseinkommens.

### Kann der im Dezember erhaltene Betrag später zurückgefordert werden?
Wenn sich bei der Abrechnung im Juni 2027 herausstellt, dass der bereits erhaltene Betrag höher ist als der endgültig berechnete Betrag, kann eine Rückforderung oder eine Verrechnung mit künftigen Zuschüssen erfolgen.

### Erhalte ich keinen Erwerbstätigenzuschuss, wenn ich rückständige nationale Steuern habe?
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann der Zuschuss zwar berechnet werden, jedoch können bis zu 30 % des Auszahlungsbetrags mit den Steuerrückständen verrechnet werden. Den tatsächlich verrechneten Betrag müssen Sie dem Auszahlungsergebnis entnehmen.

## Sources

- [Halbjährliches Antrags- und Auszahlungssystem der nationalen Steuerbehörde für den Erwerbstätigenzuschuss 2026](https://www.nts.go.kr/nts/na/ntt/selectNttInfo.do?mi=2457&nttSn=1352882)
- [Informationen des Policy Briefing der Republik Korea zum Erwerbstätigen- und Kinderzuschuss](https://www.korea.kr/multi/mediaNewsView.do?newsId=148970756&pWise=main&pWiseMain=R6)

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