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title: "Erwerbstätigenzuschuss: Antrag bis 15. September"
locale: de
category: policy_guide
category_name: "Programme \u0026 Leistungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "OnBinder"
source_url: https://onbinder.com/en/articles/earned-income-tax-credit-september-15-application
published_at: 2026-09-11T11:54:22+09:00
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# Erwerbstätigenzuschuss: Antrag bis 15. September

> Haushalte, die im ersten Halbjahr 2026 ausschließlich Arbeitseinkommen erzielt haben, können nach Prüfung der Voraussetzungen bis zum 15. September einen Halbjahresantrag auf den Erwerbstätigenzuschuss stellen. Erläutert werden das direkte Antragsverfahren über Hometax, die geplante Auszahlung am 17. Dezember und die Abrechnung im Juni 2027.

## Key Points

- Prüfen Sie, ob Sie und Ihr Ehepartner 2026 ausschließlich Arbeitseinkommen erzielt haben.
- Prüfen Sie die für 2025 geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen für Ihren Haushaltstyp.
- Halten Sie Ihre persönliche Authentifizierungsnummer oder Ihre Hometax-Anmeldedaten sowie das Auszahlungskonto bereit.
- Stellen Sie den Antrag bis zum 15. September 2026 über Hometax, per QR-Code oder über ARS.
- Rufen Sie nach der Antragstellung den Bearbeitungsstand und das Auszahlungsergebnis in Hometax ab.

Wenn Sie im ersten Halbjahr 2026 ausschließlich Arbeitseinkommen hatten und die Voraussetzungen hinsichtlich Haushalt, Einkommen und Vermögen erfüllen, können Sie bis zum 15. September einen Halbjahresantrag stellen. Auch ohne Benachrichtigung können Sie den Antrag direkt über Hometax stellen. Der nach der Prüfung festgesetzte Betrag soll am 17. Dezember ausgezahlt werden.

Stand: 11. September 2026

## Antragsberechtigte und Frist

Wenn Sie und Ihr Ehepartner ausschließlich Arbeitseinkommen haben, kommt ein Halbjahresantrag infrage. Außerdem müssen sämtliche Voraussetzungen hinsichtlich Haushalt, Einkommen und Vermögen erfüllt sein. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder religiöser Tätigkeit ist ein regulärer Antrag erforderlich.

| Prüfkriterium | Maßgeblich für das erste Halbjahr 2026 |
|---|---|
| Antragszeitraum | 1. September bis 15. September 2026 |
| Einkommensart | Antragsteller und Ehepartner dürfen ausschließlich Arbeitseinkommen haben |
| Geplanter Auszahlungstermin | Nach der Prüfung am 17. Dezember 2026 |
| Weiteres Verfahren | Abrechnung im Juni 2027 auf Grundlage des Jahreseinkommens |

Die Hinweise der nationalen Steuerbehörde zu Antragsfristen und Antragsverfahren unterscheiden die Einkommensarten wie folgt.

> Personen, die ausschließlich Arbeitseinkommen haben, können zwischen einem Halbjahresantrag und einem regulären Antrag wählen. Personen mit Einkünften aus selbstständiger oder religiöser Tätigkeit müssen einen regulären Antrag stellen.

Mit dem Antrag für das erste Halbjahr gilt zugleich auch der Antrag für das zweite Halbjahr als gestellt. Daher ist im nächsten Antragszeitraum für das zweite Halbjahr kein erneuter Antrag erforderlich. Der endgültige Auszahlungsbetrag wird nach Feststellung des Jahreseinkommens abgerechnet.

## Übersicht nach Voraussetzungen

Ob ein Halbjahresantrag möglich ist, sollte zunächst anhand der Einkommensart beurteilt werden. Ob Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, entscheidet nicht über die Antragsberechtigung an sich. Prüfen Sie in der folgenden Tabelle sowohl Ihr Einkommen als auch das Ihres Ehepartners.

| Aktuelle Situation | Antragsverfahren |
|---|---|
| Sie und Ihr Ehepartner haben ausschließlich Arbeitseinkommen | Wahlweise Halbjahresantrag oder regulärer Antrag |
| Sie oder Ihr Ehepartner haben Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit | Regulärer Antrag erforderlich |
| Sie oder Ihr Ehepartner haben Einkünfte aus religiöser Tätigkeit | Regulärer Antrag erforderlich |
| Sie haben keine Antragsbenachrichtigung erhalten | Voraussetzungen in Hometax prüfen und direkt einen Antrag stellen |
| Sie haben bereits einen Antrag für das erste Halbjahr gestellt | Kein gesonderter Antrag für das zweite Halbjahr |

Ein Halbjahresantrag bedeutet nicht, dass die Auszahlung bereits feststeht. Die nationale Steuerbehörde prüft die gemeldeten Daten sowie die Angaben zu Haushalt und Vermögen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Auszahlung entfallen.

## Stichtage für die Beurteilung von Haushalt, Einkommen und Vermögen

Die Berechtigung lässt sich nicht allein anhand des Einkommens von 2026 beurteilen. Für die Haushaltszusammensetzung und das Vermögen gelten jeweils festgelegte Stichtage. Beim Einkommen werden sowohl das Gesamteinkommen des Vorjahres als auch das Arbeitseinkommen des betreffenden Jahres berücksichtigt.

| Voraussetzung | Beurteilungsgrundlage | Anwendung |
|---|---|---|
| Zusammensetzung des Haushalts | 31. Dezember 2025 | Einordnung als Einpersonenhaushalt, Alleinverdienerhaushalt oder Doppelverdienerhaushalt |
| Gesamteinkommen des Vorjahres | Gesamtjahr 2025 | Prüfung des gemeinsamen Gesamteinkommens der Ehepartner |
| Arbeitseinkommen des betreffenden Jahres | Auf das Gesamtjahr 2026 hochgerechneter Betrag | Prüfung des gemeinsamen Arbeitseinkommens der Ehepartner |
| Vermögen | 1. Juni 2025 | Prüfung des Gesamtvermögens aller Haushaltsmitglieder |

Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Haushaltstyp. Das gemeinsame Gesamteinkommen der Ehepartner im Jahr 2025 und das auf das Gesamtjahr hochgerechnete Arbeitseinkommen für 2026 müssen unter der jeweiligen Grenze liegen.

| Haushaltstyp | Gesamteinkommensgrenze |
|---|---:|
| Einpersonenhaushalt | weniger als 22 Millionen Won |
| Alleinverdienerhaushalt | weniger als 32 Millionen Won |
| Doppelverdienerhaushalt | weniger als 44 Millionen Won |

Das Gesamtvermögen muss zum 1. Juni 2025 weniger als 240 Millionen Won betragen. Schulden werden nicht vom Gesamtvermögen abgezogen. Beträgt das Vermögen mindestens 170 Millionen Won, wird der berechnete Betrag um 50% gekürzt.

## Vor dem Antrag vorzubereitende Angaben

Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, prüfen Sie zuerst Ihre persönliche Authentifizierungsnummer. Liegt keine Benachrichtigung vor, benötigen Sie eine Anmelde- oder Identifizierungsmöglichkeit für Hometax. Es empfiehlt sich außerdem, das auf Ihren Namen lautende Konto für die Auszahlung zu prüfen.

- Einwohnerregistrierungsnummer
- In der Benachrichtigung angegebene persönliche Authentifizierungsnummer
- Anmeldung bei Hometax oder Mittel zur Identitätsprüfung
- Name des Finanzinstituts und Nummer eines auf Ihren Namen lautenden Kontos
- Einkommensarten von Ihnen und Ihrem Ehepartner
- Angaben zum Vermögen der Haushaltsmitglieder, etwa Wohnungen, Grundstücke und Bankguthaben

Wenn die hinterlegten Kontodaten nicht korrekt sind, kann sich die Auszahlung verzögern. Geben Sie auch als Kontaktnummer eine aktuell verwendete Telefonnummer an. Bewahren Sie die Bestätigungsseite oder die Eingangsnummer des Antrags gesondert auf.

## Antragstellung über Hometax

Auch ohne Benachrichtigung können Sie in Hometax einen Antrag durch direkte Eingabe stellen. Zunächst müssen Sie selbst prüfen, ob Sie die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen erfüllen. Gehen Sie bei der Antragstellung in der folgenden Reihenfolge vor.

1. Melden Sie sich bei Hometax an.
2. Wählen Sie das Menü `Zuschüsse·Jahreslohnsteuerabrechnung·Spenden`.
3. Wechseln Sie zu `Halbjahresantrag für den Erwerbseinkommenszuschuss`.
4. Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, geben Sie die persönliche Authentifizierungsnummer ein.
5. Wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, wählen Sie `Antrag durch direkte Eingabe`.
6. Prüfen Sie die Angaben zu Haushaltsmitgliedern, Einkommen und Vermögen.
7. Geben Sie Ihre Kontaktdaten und das Auszahlungskonto ein.
8. Prüfen Sie die Antragsangaben und reichen Sie den Antrag ein.
9. Prüfen Sie das Eingangsergebnis und ob der Antrag abgeschlossen wurde.

Das Fehlen einer Benachrichtigung bedeutet nicht, dass Sie nicht berechtigt sind. Auch ein direkt gestellter Antrag wird jedoch derselben Prüfung unterzogen. Weichen Ihre Angaben von den Daten der nationalen Steuerbehörde ab, können Sie zur Berichtigung aufgefordert werden.

## Vergleich der Antragswege

Sie können den für Sie bequemsten offiziellen Antragsweg wählen. Unabhängig vom Antragsweg gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen und Prüfverfahren. Je nachdem, ob eine Benachrichtigung vorliegt, sind unterschiedliche Wege einfacher zu nutzen.

| Antragsweg | Nutzung | Geeignet, wenn |
|---|---|---|
| Mobile Benachrichtigung | Benachrichtigung öffnen und die Antragsschaltfläche auswählen | Sie eine Benachrichtigung auf dem Smartphone erhalten haben |
| QR-Code in der postalischen Benachrichtigung | QR-Code mit der Smartphone-Kamera scannen | Sie eine Benachrichtigung auf Papier erhalten haben |
| ARS | 1544-9944 anrufen und der Sprachführung folgen | Sie den Antrag lieber telefonisch stellen |
| Hometax | Nach der Anmeldung das Menü für Halbjahresanträge nutzen | Sie die Angaben selbst prüfen möchten |
| Direkte Eingabe in Hometax | Nach der Anmeldung die Antragsdaten direkt eingeben | Sie keine Benachrichtigung erhalten haben |

Die persönliche Authentifizierungsnummer dient zur vereinfachten Antragstellung für benachrichtigte Personen. Geben Sie die Nummer nicht an andere Personen weiter. Vermeiden Sie außerdem inoffizielle Links in Nachrichten, die vorgeben, von der nationalen Steuerbehörde zu stammen.

## Warum der Auszahlungsbetrag für das erste Halbjahr 35% beträgt

Der im Dezember ausgezahlte Betrag entspricht 35% des voraussichtlichen jährlichen Berechnungsbetrags. Dies bedeutet nicht, dass 35% des Arbeitsentgelts für das erste Halbjahr ausgezahlt werden. Dieses Verfahren soll Überzahlungen verringern, solange das Jahreseinkommen noch nicht endgültig feststeht.

Die nationale Steuerbehörde rechnet das Arbeitseinkommen des ersten Halbjahres auf einen Jahresbetrag hoch. Auf dieser Grundlage wird der voraussichtliche jährliche Zuschuss berechnet. 35% dieses Schätzbetrags bilden die Grundlage für die Auszahlung des ersten Halbjahres.

Im Juni 2027 erfolgt eine Neuberechnung anhand des gesamten Einkommens von 2026. Ist der endgültig berechnete Betrag höher, wird die Differenz zusätzlich ausgezahlt. Wurde zuvor zu viel ausgezahlt, kann der Betrag zurückgefordert oder verrechnet werden.

## Berechnungsbeispiel

Wird der voraussichtliche jährliche Berechnungsbetrag mit 100% angesetzt, beträgt die Auszahlungsgrundlage im Dezember 35%. Entspricht der endgültige Berechnungsbetrag der Prognose, werden die verbleibenden 65% abgerechnet. Der tatsächliche Betrag hängt von der Prüfung des Haushalts, des Einkommens und des Vermögens ab.

| Schritt | Berechnungsstruktur |
|---|---:|
| Voraussichtlicher jährlicher Berechnungsbetrag | 100% |
| Betrag für das erste Halbjahr im Dezember 2026 | 35% des voraussichtlichen Berechnungsbetrags |
| Abrechnungsgrundlage im Juni 2027 | Abzug des bereits ausgezahlten Betrags vom endgültigen Berechnungsbetrag |
| Wenn Schätzbetrag und endgültiger Betrag übereinstimmen | Abrechnung der verbleibenden 65% |

Dieses Beispiel zeigt nur die prozentuale Struktur. Die 35% dürfen nicht mit dem Arbeitsentgelt des ersten Halbjahres multipliziert werden. Ihren voraussichtlichen Auszahlungsbetrag können Sie auf der Antragsseite von Hometax prüfen.

## Bearbeitungsstand nach der Antragstellung prüfen

Allein der Eingang des Antrags bedeutet noch nicht, dass die Auszahlung beschlossen wurde. In Hometax können Sie den Prüfungsstatus und das Ergebnis einsehen. Wenn Sie um zusätzliche Angaben gebeten werden, reichen Sie die Unterlagen auf dem vorgegebenen Weg nach.

1. Melden Sie sich bei Hometax an.
2. Wählen Sie `Zuschüsse·Jahreslohnsteuerabrechnung·Spenden`.
3. Wechseln Sie zur Abfrage des Prüfungsfortschritts für den Erwerbseinkommenszuschuss.
4. Prüfen Sie den Antragseingang und den Prüfungsstatus.
5. Prüfen Sie die Entscheidung und das Auszahlungskonto.

Die nationale Steuerbehörde gleicht die Antragsdaten im Rahmen der Prüfung mit den vorhandenen Daten ab. Fehlende Angaben können zusätzlich erhoben werden. Bei Bedarf kann sie auch Berichtigungen verlangen oder eine Prüfung vor Ort durchführen.

## Häufige Fehler

Wenn Antragsverfahren und Auszahlungsquote verwechselt werden, weicht der erwartete Betrag ab. Insbesondere darf eine Benachrichtigung nicht als Bestätigung der Berechtigung missverstanden werden. Prüfen Sie vor dem Einreichen die folgenden Punkte.

- Halbjahresantrag trotz Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
- Annahme, ohne Benachrichtigung könne kein Antrag gestellt werden
- Berechnung der 35% als 35% des Arbeitsentgelts im ersten Halbjahr
- Abzug von Darlehensverbindlichkeiten vom Vermögen
- Nichtberücksichtigung von Haushaltsmitgliedern, die am Stichtag zum Haushalt gehörten, aber aktuell nicht mehr dazugehören
- Nichtprüfung der Einkommensart des Ehepartners
- Falsche Eingabe der Kontonummer oder Kontaktdaten
- Erneuter Antrag für das zweite Halbjahr nach einem Antrag für das erste Halbjahr

Nach dem 15. September kann für dieses erste Halbjahr kein Halbjahresantrag mehr gestellt werden. Für spätere Antragsmöglichkeiten müssen Sie den nächsten Antragszeitraum der nationalen Steuerbehörde prüfen. Vergewissern Sie sich vor Ablauf der Frist, dass die Bestätigungsseite für den Antrag angezeigt wurde.

## FAQ

### Bis wann kann der Erwerbstätigenzuschuss für das erste Halbjahr 2026 beantragt werden?
Der Antragszeitraum läuft vom 1. September 2026 bis zum 15. September 2026. Bis zum Ablauf der Frist muss überprüft werden, ob der Antrag vollständig eingegangen ist.

### Kann ich den Antrag auch stellen, wenn ich kein Antragsschreiben erhalten habe?
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag direkt über Hometax stellen. Melden Sie sich an und nutzen Sie im Bereich für den halbjährlichen Antrag auf den Erwerbstätigenzuschuss das Menü zur direkten Eingabe.

### Kann ich einen halbjährlichen Antrag stellen, wenn ich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit habe?
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit haben, müssen Sie einen regulären Antrag stellen. Das Gleiche gilt bei Einkünften aus religiöser Tätigkeit.

### Wann wird der Erwerbstätigenzuschuss für das erste Halbjahr ausgezahlt?
Die nationale Steuerbehörde plant, ihn nach der Prüfung am 17. Dezember 2026 auszuzahlen. Je nach Ergebnis der Anspruchsprüfung kann die Auszahlung auch entfallen.

### Wie werden die 35 % des Auszahlungsbetrags für das erste Halbjahr berechnet?
Es handelt sich nicht um 35 % des Arbeitsentgelts im ersten Halbjahr, sondern um 35 % des voraussichtlichen jährlichen Berechnungsbetrags. Zunächst wird das Einkommen des ersten Halbjahres auf ein Jahr hochgerechnet und anschließend der voraussichtliche Zuschuss berechnet.

### Muss ich nach dem Antrag für das erste Halbjahr im zweiten Halbjahr erneut einen Antrag stellen?
Wenn Sie den Antrag für das erste Halbjahr stellen, gilt damit auch der Antrag für das zweite Halbjahr als gestellt. Im Antragszeitraum für das zweite Halbjahr müssen Sie denselben Antrag nicht erneut stellen.

### Kann ich bei der Berechnung des Vermögens Darlehen abziehen?
Verbindlichkeiten werden nicht von der Summe des Vermögens abgezogen. Das Vermögen aller Haushaltsmitglieder zum Stichtag 1. Juni 2025 wird zusammengerechnet.

### Wann erfolgt die endgültige Abrechnung des Erwerbstätigenzuschusses?
Die Abrechnung erfolgt im Juni 2027 auf Grundlage des gesamten Einkommens im Jahr 2026. Die Differenz zwischen dem endgültigen Betrag und dem bereits erhaltenen Betrag wird zusätzlich ausgezahlt oder zurückgefordert.

## Sources

- [Nationaler Steuerdienst: Informationen zur Beantragung des Erwerbstätigenzuschusses für das erste Halbjahr 2026](https://www.nts.go.kr/nts/na/ntt/selectNttInfo.do?bbsId=1028&mi=2201&nttSn=1354576)
- [Nationaler Steuerdienst: System zur halbjährlichen Beantragung und Auszahlung des Erwerbstätigenzuschusses 2026](https://www.nts.go.kr/nts/na/ntt/selectNttInfo.do?mi=&nttSn=1352882)
- [Halbjährliche Beantragung des Erwerbstätigenzuschusses über Hometax des Nationalen Steuerdienstes](https://mob.tbwf.hometax.go.kr/jsonAction.do?actionId=UTBWFMAA01F001&menuId=6003020600)

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