{"content_id":"4qn0uzwj1x","slug":"gaecheonjeol-substitute-holiday-2026-october-5","locale":"de","schema_type":"Article","category":"knowledge_base","category_name":"Wissensdatenbank","title":"Gaecheonjeol-Ersatztag 2026: Regeln für 5. Oktober","summary":"Gaecheonjeol fällt 2026 auf Samstag, den 3. Oktober, und der Ersatztag ist Montag, der 5. Oktober. In Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten gilt er grundsätzlich als bezahlter Feiertag; bei Arbeit richtet sich die Vergütung danach, ob ein Feiertagsersatz vereinbart wurde und wie lange gearbeitet wird.","sponsorship_disclosure":null,"affiliate_disclosure":null,"commerce_disclosure":null,"author":{"name":"OnBinder","url":"https://onbinder.com/ko/about"},"key_points":["Der Gaecheonjeol-Ersatztag 2026 ist Montag, der 5. Oktober.","Betriebe mit mindestens 5 ständig Beschäftigten müssen den 5. Oktober grundsätzlich als bezahlten Feiertag gewähren.","Wird ohne wirksamen Feiertagsersatz gearbeitet, ist für Feiertagsarbeit bis einschließlich 8 Stunden ein Zuschlag von mindestens 50 % des regulären Lohns zu zahlen.","Für Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten gelten die Vorschriften über bezahlte Feiertage nicht verpflichtend.","Anders als Gaecheonjeol ist der Tag der Streitkräfte kein gesetzlicher Feiertag, der jedes Jahr wiederkehrt."],"content_markdown":"Der Gaecheonjeol 2026 fällt auf Samstag, den 3. Oktober, und der Ersatzfeiertag auf Montag, den 5. Oktober. In Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten handelt es sich grundsätzlich um einen bezahlten Feiertag. Wird an diesem Tag gearbeitet, variiert der Zuschlag je nachdem, ob der Feiertag verlegt wurde und wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet wurden.\n\nDie Datumsangaben und Anwendungskriterien in diesem Artikel basieren auf der zum 15. September 2026 geltenden Rechtslage.\n\n## Datum des Ersatzfeiertags für Gaecheonjeol 2026\n\nDer Ersatzfeiertag für Gaecheonjeol 2026 ist der 5. Oktober. Gaecheonjeol, der 3. Oktober, fällt auf einen Samstag. Der darauffolgende 4. Oktober ist ebenfalls ein Sonntag.\n\nDaher wird der Montag als erster Nichtfeiertag zum Ersatzfeiertag. Ein gesonderter Beschluss über einen vorübergehenden Feiertag ist nicht erforderlich. Das Datum ergibt sich aus den geltenden Vorschriften.\n\n\u003e Verordnung über Feiertage öffentlicher Behörden: „Der erste Nichtfeiertag nach diesem Feiertag (damit ist ein Tag gemeint, der kein Feiertag gemäß den einzelnen Nummern von Artikel 2 ist; im Folgenden gilt dasselbe) wird zum Ersatzfeiertag bestimmt.“\n\n| Kategorie | Datum | Rechtlicher Status |\n|---|---:|---|\n| Gaecheonjeol | Samstag, 3. Oktober 2026 | Nationalfeiertag und gesetzlicher Feiertag |\n| Sonntag | Sonntag, 4. Oktober 2026 | Gesetzlicher Feiertag |\n| Ersatzfeiertag | Montag, 5. Oktober 2026 | Ersatzfeiertag für Gaecheonjeol |\n\n## Unterschiede bei der Anwendung auf Behörden, Schulen und Privatunternehmen\n\nDie praktische Anwendung des Ersatzfeiertags unterscheidet sich je nach Einrichtung. Für Behörden gelten die Feiertagsvorschriften unmittelbar. Private Betriebe müssen den Anwendungsbereich des Arbeitsstandardgesetzes prüfen.\n\nOb Schulen geschlossen sind, wird auch im Schuljahresplan berücksichtigt. Für die Unterrichtstage der Schüler sind jedoch die Schulordnung und der Schuljahresplan maßgeblich. Nachmittagsangebote und Betreuungsdienste können je nach Schule unterschiedlich geregelt sein.\n\n| Kategorie | 3. Oktober | 5. Oktober | Zu prüfen |\n|---|---|---|---|\n| Behörden | Gesetzlicher Feiertag | Ersatzfeiertag | Gesonderter Betrieb unverzichtbarer Dienste |\n| Schulen | Üblicherweise kein Unterricht | Üblicherweise kein Unterricht | Schuljahresplan und Betreuungsangebot |\n| Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten | Grundsätzlich bezahlter Feiertag | Grundsätzlich bezahlter Feiertag | Feiertagsverlegung und Schichtplan |\n| Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten | Keine gesetzliche Vergütungspflicht | Keine gesetzliche Vergütungspflicht | Arbeitsvertrag und Betriebsordnung |\n\nAuch wenn der Samstag ohnehin arbeitsfrei ist, ist der 5. Oktober ein gesonderter Ersatzfeiertag. Allein dadurch, dass der 3. Oktober mit einem bestehenden arbeitsfreien Tag zusammenfällt, entsteht jedoch kein zusätzlicher Vergütungsanspruch. Ob tatsächlich gearbeitet wurde und welche Vergütungsvereinbarung gilt, muss gesondert geprüft werden.\n\n## Übersicht nach Betrieben mit mindestens 5 und weniger als 5 Beschäftigten\n\nBetriebe mit regelmäßig mindestens 5 Beschäftigten müssen gesetzliche Feiertage bezahlt gewähren. Rechtsgrundlage ist Artikel 55 Absatz 2 des Arbeitsstandardgesetzes. Ersatzfeiertage fallen ebenfalls in diesen Anwendungsbereich.\n\nFür Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten gilt diese Bestimmung nicht verpflichtend. Auch die Regelungen über Zuschläge für Feiertagsarbeit finden grundsätzlich keine Anwendung. Günstigere Regelungen im Arbeitsvertrag bleiben jedoch wirksam.\n\n| Arbeitsbedingung | Behandlung des 5. Oktober |\n|---|---|\n| Mindestens 5 Beschäftigte, keine Arbeitsleistung | Grundsätzlich bezahlter Feiertag |\n| Mindestens 5 Beschäftigte, Arbeit ohne Feiertagsverlegung | Bezahlung des Feiertags und Zuschlag für Feiertagsarbeit prüfen |\n| Mindestens 5 Beschäftigte, Arbeit nach rechtmäßiger Feiertagsverlegung | Der 5. Oktober kann zu einem regulären Arbeitstag werden |\n| Weniger als 5 Beschäftigte | Behandlung gemäß Arbeitsvertrag und Betriebsordnung |\n| Vorgesehener arbeitsfreier Tag eines Schichtarbeiters | Ohne tatsächliche Arbeitsleistung entsteht kein Zuschlagsanspruch |\n\n### Wie werden 5 regelmäßig Beschäftigte berechnet?\n\nDie Zahl der regelmäßig Beschäftigten ist nicht mit der Zahl der an einem bestimmten Tag anwesenden Arbeitnehmer identisch. Grundsätzlich wird sie anhand des Monats vor Eintritt des Grundes für die Gesetzesanwendung berechnet. Die Gesamtzahl der eingesetzten Arbeitnehmer wird durch die Zahl der Betriebstage geteilt.\n\nTeilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte können ebenfalls einbezogen werden, wenn sie Arbeitnehmer sind. Betriebsinhaber und mit ihm zusammenlebende Angehörige, die keine Arbeitnehmer sind, können anders beurteilt werden. Betriebe im Grenzbereich sollten das Arbeitnehmerverzeichnis und die Arbeitszeitaufzeichnungen prüfen.\n\n## Zuschlagsregeln bei Arbeit am 5. Oktober\n\nWer an diesem Tag in einem Betrieb mit mindestens 5 Beschäftigten arbeitet, kann Feiertagsarbeit leisten. Für bis zu 8 Stunden ist ein Zuschlag von mindestens 50 % des regulären Lohns zu zahlen. Für den Teil, der 8 Stunden überschreitet, beträgt der Zuschlag mindestens 100 %.\n\nBei Monatslohn ist die Vergütung für den bezahlten Feiertag häufig bereits im Monatslohn enthalten. In diesem Fall werden die tatsächliche Arbeitsleistung und der Zuschlag zusätzlich berechnet. Bei Stundenlohn muss auch geprüft werden, ob die Vergütung für den bezahlten Feiertag gesondert gezahlt wird.\n\n### Reihenfolge zur Prüfung der Arbeitsbedingungen\n\n1. Die Zahl der regelmäßig Beschäftigten im Betrieb prüfen.\n2. Prüfen, ob der 5. Oktober als Arbeitstag vorgesehen war.\n3. Prüfen, ob mit der Arbeitnehmervertretung eine schriftliche Vereinbarung zur Feiertagsverlegung getroffen wurde.\n4. Die tatsächlich geleisteten Feiertagsarbeitsstunden erfassen.\n5. Die Berechnung entsprechend der Vergütungsform wie Monats- oder Stundenlohn vornehmen.\n\nFür Schichtarbeiter ist der festgelegte Dienstplan wichtiger als der Kalender. Wurde an einem vorgesehenen arbeitsfreien Tag tatsächlich nicht gearbeitet, gibt es keinen Zuschlag für Feiertagsarbeit. Für die Vergütung des bezahlten Feiertags sind außerdem der Arbeitsvertrag und die Vergütungsform zu berücksichtigen.\n\n## Berechnungsbeispiel für den Feiertagsarbeitszuschlag\n\nWird der reguläre Stundenlohn mit H bezeichnet, muss kein willkürlicher Betrag festgelegt werden. Angenommen wird eine Arbeitszeit von 8 Stunden am 5. Oktober. Eine wirksame Feiertagsverlegung liegt nicht vor.\n\n- Vergütung der tatsächlichen Feiertagsarbeit: H × 8 Stunden × 1.5\n- Feiertagsvergütung bei Stundenlohn: Bei erfüllten Voraussetzungen H × 8 Stunden\n- Beispiel für die Gesamtsumme bei Stundenlohn: H × 8 Stunden × 2.5\n\nBei Monatslohn wird die bereits gezahlte Vergütung für den bezahlten Feiertag nicht erneut addiert. Der zusätzliche Zahlungsbetrag wird üblicherweise als H × 8 Stunden × 1.5 berechnet. Für die konkrete Berechnung müssen die Zusammensetzung des Monatslohns und die festen Zulagen geprüft werden.\n\nBei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden wird die Berechnung aufgeteilt. Für die ersten 8 Stunden gilt der Faktor 1.5. Für den darüber hinausgehenden Teil gilt der Faktor 2.\n\n## Vergleich von Feiertagsverlegung und Freizeitausgleich\n\nFeiertagsverlegung und Freizeitausgleich unterscheiden sich hinsichtlich ihres Anwendungszeitpunkts und ihrer Wirkung. Bei beiden Regelungen ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung entscheidend. Eine bloße mündliche Mitteilung reicht für die Umsetzung nur schwer aus.\n\n| Punkt | Feiertagsverlegung | Freizeitausgleich |\n|---|---|---|\n| Anwendungszeitpunkt | Austausch von Arbeitstag und Feiertag vor der Feiertagsarbeit | Ausgleich des Zuschlags durch Freizeit nach der Feiertagsarbeit |\n| Rechtsgrundlage | Artikel 55 des Arbeitsstandardgesetzes | Artikel 57 des Arbeitsstandardgesetzes |\n| Zwingende Voraussetzung | Schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung | Schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung |\n| Status des 5. Oktober | Bei rechtmäßiger Verlegung regulärer Arbeitstag | Der Feiertagsstatus bleibt bestehen |\n| Form des Ausgleichs | Arbeitsfreistellung an einem anderen festgelegten Arbeitstag | Bezahlte Freizeit unter Berücksichtigung des Zuschlags |\n\nIst die Feiertagsverlegung wirksam, wird der 5. Oktober zum Arbeitstag. Dafür wird ein anderer, vorab bestimmter Tag zum bezahlten Feiertag. Wird auch an dem verlegten Feiertag gearbeitet, ist eine gesonderte Beurteilung erforderlich.\n\n## Vergleich zwischen Gaecheonjeol und dem Tag der Streitkräfte\n\nNationalfeiertage und gesetzliche Feiertage sind nicht dasselbe. Auch ein Gedenktag wird nicht automatisch zu einem arbeitsfreien Tag. Die Rechtsgrundlage für jedes Datum muss gesondert geprüft werden.\n\n| Datum | Nationalfeiertag | Jährlicher gesetzlicher Feiertag | Möglichkeit eines Ersatzfeiertags |\n|---|---|---|---|\n| Gaecheonjeol, 3. Oktober | Ja | Ja | Gilt bei Überschneidung mit Samstag oder Sonntag |\n| Tag der Verfassung, 17. Juli | Ja | Derzeit kein gesetzlicher Feiertag | Keine Anwendung |\n| Tag der Streitkräfte, 1. Oktober | Nein | Derzeit kein dauerhaft geltender gesetzlicher Feiertag | Nur bei Bestimmung zum vorübergehenden Feiertag möglich |\n\nDer Tag der Streitkräfte ist ein gesetzlicher Gedenktag. Er ist kein jährlich wiederkehrender gesetzlicher Feiertag. Wird er in einem bestimmten Jahr zum vorübergehenden Feiertag bestimmt, ist er nur in diesem Jahr arbeitsfrei.\n\nGaecheonjeol ist sowohl ein Nationalfeiertag als auch ein dauerhaft geltender gesetzlicher Feiertag. Fällt er auf einen Samstag oder Sonntag, greift die Regelung zum Ersatzfeiertag. Werden beide Daten nach denselben Kriterien beurteilt, entstehen Fehler.\n\n## Häufige Fehler\n\nManchmal wird der 4. Oktober 2026 als Ersatzfeiertag angesehen. Da dieser Tag ein Sonntag ist, handelt es sich nicht um den ersten Nichtfeiertag. Der tatsächliche Ersatzfeiertag ist der 5. Oktober.\n\n- Es wird pauschal angenommen, dass es für einen auf Samstag fallenden Feiertag keinen Ersatzfeiertag gibt.\n- Es wird angenommen, dass alle Privatunternehmen auf dieselbe Weise arbeitsfrei haben.\n- Es wird angenommen, eine Feiertagsverlegung sei allein durch eine mündliche Vereinbarung abgeschlossen.\n- Ein vorgesehener arbeitsfreier Tag und ein bezahlter Feiertag werden als dasselbe betrachtet.\n- Feiertagsverlegung und Freizeitausgleich werden als dieselbe Regelung betrachtet.\n\nEin Ersatzfeiertag darf auch nicht einseitig als Jahresurlaub behandelt werden. Der gesetzliche bezahlte Feiertag in Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten ist vom Jahresurlaub zu unterscheiden. Auch die Ersetzung durch Jahresurlaub erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung.\n\n## Zu prüfende Dokumente\n\nFür die Beurteilung der individuellen Vergütung werden Unterlagen des Betriebs benötigt. Allein anhand der Kalenderdaten lässt sich der Zuschlag nur schwer abschließend bestimmen. Folgende Unterlagen sollten gemeinsam geprüft werden.\n\n- Arbeitsvertrag und Betriebsordnung\n- Festgelegter Dienstplan für Oktober 2026\n- Mit der Arbeitnehmervertretung abgeschlossene schriftliche Vereinbarung zur Feiertagsverlegung\n- Lohnabrechnung und Zusammensetzung des regulären Lohns\n- Unterlagen zur Berechnung der Zahl der regelmäßig Beschäftigten im Betrieb\n\nBei Streitigkeiten empfiehlt es sich, die Arbeitszeiten für jeden einzelnen Tag zu dokumentieren. Auch Aufzeichnungen über Arbeitsbeginn und -ende sowie Arbeitsanweisungen dienen als Beurteilungsgrundlage. Für die Rechtsanwendung ist das tatsächliche Arbeitsverhältnis maßgeblich.","content_html":"\u003cp\u003eDer Gaecheonjeol 2026 fällt auf Samstag, den 3. Oktober, und der Ersatzfeiertag auf Montag, den 5. Oktober. In Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten handelt es sich grundsätzlich um einen bezahlten Feiertag. Wird an diesem Tag gearbeitet, variiert der Zuschlag je nachdem, ob der Feiertag verlegt wurde und wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet wurden.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDie Datumsangaben und Anwendungskriterien in diesem Artikel basieren auf der zum 15. September 2026 geltenden Rechtslage.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#datum-des-ersatzfeiertags-f%C3%BCr-gaecheonjeol-2026\" class=\"anchor\" id=\"datum-des-ersatzfeiertags-für-gaecheonjeol-2026\"\u003e\u003c/a\u003eDatum des Ersatzfeiertags für Gaecheonjeol 2026\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eDer Ersatzfeiertag für Gaecheonjeol 2026 ist der 5. Oktober. Gaecheonjeol, der 3. Oktober, fällt auf einen Samstag. Der darauffolgende 4. Oktober ist ebenfalls ein Sonntag.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDaher wird der Montag als erster Nichtfeiertag zum Ersatzfeiertag. Ein gesonderter Beschluss über einen vorübergehenden Feiertag ist nicht erforderlich. Das Datum ergibt sich aus den geltenden Vorschriften.\u003c/p\u003e\n\u003cblockquote\u003e\n\u003cp\u003eVerordnung über Feiertage öffentlicher Behörden: „Der erste Nichtfeiertag nach diesem Feiertag (damit ist ein Tag gemeint, der kein Feiertag gemäß den einzelnen Nummern von Artikel 2 ist; im Folgenden gilt dasselbe) wird zum Ersatzfeiertag bestimmt.“\u003c/p\u003e\n\u003c/blockquote\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eKategorie\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eDatum\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eRechtlicher Status\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eGaecheonjeol\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Datum\"\u003eSamstag, 3. 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Nachmittagsangebote und Betreuungsdienste können je nach Schule unterschiedlich geregelt sein.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eKategorie\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003e3. Oktober\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003e5. Oktober\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eZu prüfen\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eBehörden\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"3. Oktober\"\u003eGesetzlicher Feiertag\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"5. Oktober\"\u003eErsatzfeiertag\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfen\"\u003eGesonderter Betrieb unverzichtbarer Dienste\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eSchulen\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"3. Oktober\"\u003eÜblicherweise kein Unterricht\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"5. Oktober\"\u003eÜblicherweise kein Unterricht\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfen\"\u003eSchuljahresplan und Betreuungsangebot\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eBetriebe mit mindestens 5 Beschäftigten\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"3. Oktober\"\u003eGrundsätzlich bezahlter Feiertag\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"5. Oktober\"\u003eGrundsätzlich bezahlter Feiertag\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfen\"\u003eFeiertagsverlegung und Schichtplan\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eBetriebe mit weniger als 5 Beschäftigten\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"3. Oktober\"\u003eKeine gesetzliche Vergütungspflicht\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"5. Oktober\"\u003eKeine gesetzliche Vergütungspflicht\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfen\"\u003eArbeitsvertrag und Betriebsordnung\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003eAuch wenn der Samstag ohnehin arbeitsfrei ist, ist der 5. Oktober ein gesonderter Ersatzfeiertag. Allein dadurch, dass der 3. Oktober mit einem bestehenden arbeitsfreien Tag zusammenfällt, entsteht jedoch kein zusätzlicher Vergütungsanspruch. Ob tatsächlich gearbeitet wurde und welche Vergütungsvereinbarung gilt, muss gesondert geprüft werden.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#%C3%BCbersicht-nach-betrieben-mit-mindestens-5-und-weniger-als-5-besch%C3%A4ftigten\" class=\"anchor\" id=\"übersicht-nach-betrieben-mit-mindestens-5-und-weniger-als-5-beschäftigten\"\u003e\u003c/a\u003eÜbersicht nach Betrieben mit mindestens 5 und weniger als 5 Beschäftigten\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eBetriebe mit regelmäßig mindestens 5 Beschäftigten müssen gesetzliche Feiertage bezahlt gewähren. Rechtsgrundlage ist Artikel 55 Absatz 2 des Arbeitsstandardgesetzes. Ersatzfeiertage fallen ebenfalls in diesen Anwendungsbereich.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eFür Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten gilt diese Bestimmung nicht verpflichtend. Auch die Regelungen über Zuschläge für Feiertagsarbeit finden grundsätzlich keine Anwendung. Günstigere Regelungen im Arbeitsvertrag bleiben jedoch wirksam.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eArbeitsbedingung\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eBehandlung des 5. Oktober\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Arbeitsbedingung\"\u003eMindestens 5 Beschäftigte, keine Arbeitsleistung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Behandlung des 5. Oktober\"\u003eGrundsätzlich bezahlter Feiertag\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Arbeitsbedingung\"\u003eMindestens 5 Beschäftigte, Arbeit ohne Feiertagsverlegung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Behandlung des 5. Oktober\"\u003eBezahlung des Feiertags und Zuschlag für Feiertagsarbeit prüfen\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Arbeitsbedingung\"\u003eMindestens 5 Beschäftigte, Arbeit nach rechtmäßiger Feiertagsverlegung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Behandlung des 5. Oktober\"\u003eDer 5. Oktober kann zu einem regulären Arbeitstag werden\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Arbeitsbedingung\"\u003eWeniger als 5 Beschäftigte\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Behandlung des 5. Oktober\"\u003eBehandlung gemäß Arbeitsvertrag und Betriebsordnung\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Arbeitsbedingung\"\u003eVorgesehener arbeitsfreier Tag eines Schichtarbeiters\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Behandlung des 5. 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Betriebsinhaber und mit ihm zusammenlebende Angehörige, die keine Arbeitnehmer sind, können anders beurteilt werden. Betriebe im Grenzbereich sollten das Arbeitnehmerverzeichnis und die Arbeitszeitaufzeichnungen prüfen.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#zuschlagsregeln-bei-arbeit-am-5-oktober\" class=\"anchor\" id=\"zuschlagsregeln-bei-arbeit-am-5-oktober\"\u003e\u003c/a\u003eZuschlagsregeln bei Arbeit am 5. Oktober\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eWer an diesem Tag in einem Betrieb mit mindestens 5 Beschäftigten arbeitet, kann Feiertagsarbeit leisten. Für bis zu 8 Stunden ist ein Zuschlag von mindestens 50 % des regulären Lohns zu zahlen. Für den Teil, der 8 Stunden überschreitet, beträgt der Zuschlag mindestens 100 %.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eBei Monatslohn ist die Vergütung für den bezahlten Feiertag häufig bereits im Monatslohn enthalten. In diesem Fall werden die tatsächliche Arbeitsleistung und der Zuschlag zusätzlich berechnet. Bei Stundenlohn muss auch geprüft werden, ob die Vergütung für den bezahlten Feiertag gesondert gezahlt wird.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#reihenfolge-zur-pr%C3%BCfung-der-arbeitsbedingungen\" class=\"anchor\" id=\"reihenfolge-zur-prüfung-der-arbeitsbedingungen\"\u003e\u003c/a\u003eReihenfolge zur Prüfung der Arbeitsbedingungen\u003c/h3\u003e\n\u003col\u003e\n\u003cli\u003eDie Zahl der regelmäßig Beschäftigten im Betrieb prüfen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003ePrüfen, ob der 5. Oktober als Arbeitstag vorgesehen war.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003ePrüfen, ob mit der Arbeitnehmervertretung eine schriftliche Vereinbarung zur Feiertagsverlegung getroffen wurde.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eDie tatsächlich geleisteten Feiertagsarbeitsstunden erfassen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eDie Berechnung entsprechend der Vergütungsform wie Monats- oder Stundenlohn vornehmen.\u003c/li\u003e\n\u003c/ol\u003e\n\u003cp\u003eFür Schichtarbeiter ist der festgelegte Dienstplan wichtiger als der Kalender. Wurde an einem vorgesehenen arbeitsfreien Tag tatsächlich nicht gearbeitet, gibt es keinen Zuschlag für Feiertagsarbeit. Für die Vergütung des bezahlten Feiertags sind außerdem der Arbeitsvertrag und die Vergütungsform zu berücksichtigen.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#berechnungsbeispiel-f%C3%BCr-den-feiertagsarbeitszuschlag\" class=\"anchor\" id=\"berechnungsbeispiel-für-den-feiertagsarbeitszuschlag\"\u003e\u003c/a\u003eBerechnungsbeispiel für den Feiertagsarbeitszuschlag\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eWird der reguläre Stundenlohn mit H bezeichnet, muss kein willkürlicher Betrag festgelegt werden. Angenommen wird eine Arbeitszeit von 8 Stunden am 5. Oktober. Eine wirksame Feiertagsverlegung liegt nicht vor.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eVergütung der tatsächlichen Feiertagsarbeit: H × 8 Stunden × 1.5\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eFeiertagsvergütung bei Stundenlohn: Bei erfüllten Voraussetzungen H × 8 Stunden\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eBeispiel für die Gesamtsumme bei Stundenlohn: H × 8 Stunden × 2.5\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eBei Monatslohn wird die bereits gezahlte Vergütung für den bezahlten Feiertag nicht erneut addiert. Der zusätzliche Zahlungsbetrag wird üblicherweise als H × 8 Stunden × 1.5 berechnet. Für die konkrete Berechnung müssen die Zusammensetzung des Monatslohns und die festen Zulagen geprüft werden.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eBei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden wird die Berechnung aufgeteilt. Für die ersten 8 Stunden gilt der Faktor 1.5. Für den darüber hinausgehenden Teil gilt der Faktor 2.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#vergleich-von-feiertagsverlegung-und-freizeitausgleich\" class=\"anchor\" id=\"vergleich-von-feiertagsverlegung-und-freizeitausgleich\"\u003e\u003c/a\u003eVergleich von Feiertagsverlegung und Freizeitausgleich\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eFeiertagsverlegung und Freizeitausgleich unterscheiden sich hinsichtlich ihres Anwendungszeitpunkts und ihrer Wirkung. Bei beiden Regelungen ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung entscheidend. Eine bloße mündliche Mitteilung reicht für die Umsetzung nur schwer aus.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003ePunkt\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eFeiertagsverlegung\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eFreizeitausgleich\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Punkt\"\u003eAnwendungszeitpunkt\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Feiertagsverlegung\"\u003eAustausch von Arbeitstag und Feiertag vor der Feiertagsarbeit\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Freizeitausgleich\"\u003eAusgleich des Zuschlags durch Freizeit nach der Feiertagsarbeit\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Punkt\"\u003eRechtsgrundlage\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Feiertagsverlegung\"\u003eArtikel 55 des Arbeitsstandardgesetzes\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Freizeitausgleich\"\u003eArtikel 57 des Arbeitsstandardgesetzes\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Punkt\"\u003eZwingende Voraussetzung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Feiertagsverlegung\"\u003eSchriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Freizeitausgleich\"\u003eSchriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Punkt\"\u003eStatus des 5. Oktober\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Feiertagsverlegung\"\u003eBei rechtmäßiger Verlegung regulärer Arbeitstag\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Freizeitausgleich\"\u003eDer Feiertagsstatus bleibt bestehen\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Punkt\"\u003eForm des Ausgleichs\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Feiertagsverlegung\"\u003eArbeitsfreistellung an einem anderen festgelegten Arbeitstag\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Freizeitausgleich\"\u003eBezahlte Freizeit unter Berücksichtigung des Zuschlags\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003eIst die Feiertagsverlegung wirksam, wird der 5. Oktober zum Arbeitstag. Dafür wird ein anderer, vorab bestimmter Tag zum bezahlten Feiertag. Wird auch an dem verlegten Feiertag gearbeitet, ist eine gesonderte Beurteilung erforderlich.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#vergleich-zwischen-gaecheonjeol-und-dem-tag-der-streitkr%C3%A4fte\" class=\"anchor\" id=\"vergleich-zwischen-gaecheonjeol-und-dem-tag-der-streitkräfte\"\u003e\u003c/a\u003eVergleich zwischen Gaecheonjeol und dem Tag der Streitkräfte\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eNationalfeiertage und gesetzliche Feiertage sind nicht dasselbe. Auch ein Gedenktag wird nicht automatisch zu einem arbeitsfreien Tag. Die Rechtsgrundlage für jedes Datum muss gesondert geprüft werden.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eDatum\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eNationalfeiertag\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eJährlicher gesetzlicher Feiertag\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eMöglichkeit eines Ersatzfeiertags\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Datum\"\u003eGaecheonjeol, 3. Oktober\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Nationalfeiertag\"\u003eJa\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Jährlicher gesetzlicher Feiertag\"\u003eJa\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Möglichkeit eines Ersatzfeiertags\"\u003eGilt bei Überschneidung mit Samstag oder Sonntag\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Datum\"\u003eTag der Verfassung, 17. Juli\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Nationalfeiertag\"\u003eJa\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Jährlicher gesetzlicher Feiertag\"\u003eDerzeit kein gesetzlicher Feiertag\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Möglichkeit eines Ersatzfeiertags\"\u003eKeine Anwendung\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Datum\"\u003eTag der Streitkräfte, 1. Oktober\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Nationalfeiertag\"\u003eNein\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Jährlicher gesetzlicher Feiertag\"\u003eDerzeit kein dauerhaft geltender gesetzlicher Feiertag\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Möglichkeit eines Ersatzfeiertags\"\u003eNur bei Bestimmung zum vorübergehenden Feiertag möglich\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003eDer Tag der Streitkräfte ist ein gesetzlicher Gedenktag. Er ist kein jährlich wiederkehrender gesetzlicher Feiertag. Wird er in einem bestimmten Jahr zum vorübergehenden Feiertag bestimmt, ist er nur in diesem Jahr arbeitsfrei.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eGaecheonjeol ist sowohl ein Nationalfeiertag als auch ein dauerhaft geltender gesetzlicher Feiertag. Fällt er auf einen Samstag oder Sonntag, greift die Regelung zum Ersatzfeiertag. Werden beide Daten nach denselben Kriterien beurteilt, entstehen Fehler.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#h%C3%A4ufige-fehler\" class=\"anchor\" id=\"häufige-fehler\"\u003e\u003c/a\u003eHäufige Fehler\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eManchmal wird der 4. Oktober 2026 als Ersatzfeiertag angesehen. Da dieser Tag ein Sonntag ist, handelt es sich nicht um den ersten Nichtfeiertag. Der tatsächliche Ersatzfeiertag ist der 5. Oktober.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eEs wird pauschal angenommen, dass es für einen auf Samstag fallenden Feiertag keinen Ersatzfeiertag gibt.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eEs wird angenommen, dass alle Privatunternehmen auf dieselbe Weise arbeitsfrei haben.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eEs wird angenommen, eine Feiertagsverlegung sei allein durch eine mündliche Vereinbarung abgeschlossen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eEin vorgesehener arbeitsfreier Tag und ein bezahlter Feiertag werden als dasselbe betrachtet.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eFeiertagsverlegung und Freizeitausgleich werden als dieselbe Regelung betrachtet.\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eEin Ersatzfeiertag darf auch nicht einseitig als Jahresurlaub behandelt werden. Der gesetzliche bezahlte Feiertag in Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten ist vom Jahresurlaub zu unterscheiden. Auch die Ersetzung durch Jahresurlaub erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#zu-pr%C3%BCfende-dokumente\" class=\"anchor\" id=\"zu-prüfende-dokumente\"\u003e\u003c/a\u003eZu prüfende Dokumente\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eFür die Beurteilung der individuellen Vergütung werden Unterlagen des Betriebs benötigt. Allein anhand der Kalenderdaten lässt sich der Zuschlag nur schwer abschließend bestimmen. Folgende Unterlagen sollten gemeinsam geprüft werden.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eArbeitsvertrag und Betriebsordnung\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eFestgelegter Dienstplan für Oktober 2026\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eMit der Arbeitnehmervertretung abgeschlossene schriftliche Vereinbarung zur Feiertagsverlegung\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eLohnabrechnung und Zusammensetzung des regulären Lohns\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eUnterlagen zur Berechnung der Zahl der regelmäßig Beschäftigten im Betrieb\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eBei Streitigkeiten empfiehlt es sich, die Arbeitszeiten für jeden einzelnen Tag zu dokumentieren. Auch Aufzeichnungen über Arbeitsbeginn und -ende sowie Arbeitsanweisungen dienen als Beurteilungsgrundlage. Für die Rechtsanwendung ist das tatsächliche Arbeitsverhältnis maßgeblich.\u003c/p\u003e\n","tags":["Arbeitszeit","Feiertagszuschlag","Ersatzfeiertag"],"faqs":[{"question":"Wann ist der Ersatzfeiertag für den Gaecheonjeol im Jahr 2026?","answer":"Es ist Montag, der 5. Oktober 2026. Da der Gaecheonjeol am 3. Oktober auf einen Samstag und der 4. Oktober ebenfalls auf einen Sonntag fällt, wird der erste Tag, der kein Feiertag ist, der 5. Oktober, zum Ersatzfeiertag."},{"question":"Ist der 5. Oktober nur dann arbeitsfrei, wenn er gesondert zum außerordentlichen Feiertag erklärt wird?","answer":"Eine gesonderte Bestimmung als außerordentlicher Feiertag ist nicht erforderlich. Da der Gaecheonjeol auf einen Samstag fällt, wird dieses Datum gemäß den geltenden Vorschriften zu Ersatzfeiertagen automatisch festgelegt."},{"question":"Ist der 5. Oktober in Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten ein bezahlter Feiertag?","answer":"Grundsätzlich ist er ein bezahlter Feiertag. Artikel 55 Absatz 2 des Arbeitsgesetzes schreibt für Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten die bezahlte Gewährung der gesetzlichen Feiertage für Behörden sowie der Ersatzfeiertage vor."},{"question":"Ist der Ersatzfeiertag für den Gaecheonjeol auch in Betrieben mit weniger als 5 Beschäftigten arbeitsfrei?","answer":"Die gesetzliche Pflicht zur Bezahlung von Feiertagen nach dem Arbeitsgesetz gilt dort nicht. Wurde er jedoch im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsordnung als bezahlter Feiertag festgelegt, gilt diese Vereinbarung."},{"question":"Wie wird die Zulage berechnet, wenn man am 5. Oktober 8 Stunden arbeitet?","answer":"Wer in einem Betrieb mit mindestens 5 Beschäftigten ohne Verlegung des Feiertags arbeitet, erhält für bis zu 8 Arbeitsstunden einen Zuschlag von mindestens 50 % des regulären Lohns. Bei Monatslohn muss auch geprüft werden, ob die Vergütung für den bezahlten Feiertag bereits im Monatslohn enthalten ist."},{"question":"Erhalten Schichtbeschäftigte eine zusätzliche Zulage, wenn sie am 5. Oktober frei haben?","answer":"Wenn an einem planmäßigen freien Tag tatsächlich nicht gearbeitet wurde, entsteht kein Anspruch auf einen Zuschlag für Feiertagsarbeit. Hinsichtlich der Vergütung für den bezahlten Feiertag müssen der vertraglich vereinbarte Arbeitstag, die Vergütungsform und die Betriebsordnung gemeinsam geprüft werden."},{"question":"Kann das Unternehmen den Feiertag auf einen anderen Tag verlegen?","answer":"Mit einer schriftlichen Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung kann der Feiertag verlegt werden. Bei einer rechtmäßigen Verlegung wird der 5. Oktober zu einem regulären Arbeitstag und ein anderer festgelegter Arbeitstag zum bezahlten Feiertag."},{"question":"Kann der Ersatzfeiertag vom Jahresurlaub abgezogen werden?","answer":"In Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten darf ein gesetzlicher bezahlter Feiertag nicht einseitig vom persönlichen Jahresurlaub abgezogen werden. Auch die Ersetzung des Jahresurlaubs erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung."},{"question":"Warum gelten für den Gaecheonjeol und den Tag der Streitkräfte unterschiedliche Feiertagsregelungen?","answer":"Der Gaecheonjeol ist ein Nationalfeiertag und ein jedes Jahr geltender gesetzlicher Feiertag. Der Tag der Streitkräfte ist zwar ein gesetzlicher Gedenktag, aber kein dauerhaft geltender Feiertag; daher ist er nur arbeitsfrei, wenn er in einem bestimmten Jahr zum außerordentlichen Feiertag erklärt wird."}],"sources":[{"url":"https://www.law.go.kr/법령/관공서의공휴일에관한규정","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Verordnung über die Feiertage öffentlicher Behörden","type":"source"},{"url":"https://www.law.go.kr/법령/근로기준법","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Arbeitsnormengesetz","type":"source"},{"url":"https://www.law.go.kr/법령/근로기준법시행령","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Durchführungsverordnung zum Arbeitsnormengesetz","type":"source"},{"url":"https://www.law.go.kr/법령/국경일에관한법률","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Gesetz über nationale Feiertage","type":"source"},{"url":"https://www.law.go.kr/법령/각종기념일등에관한규정","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Verordnung über verschiedene Gedenktage und Ähnliches","type":"source"}],"images":[{"id":1295,"url":"https://onbinder.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MTg1NjAsInB1ciI6ImJsb2JfaWQifX0=--7d2243d7e851f270bc3070105dc0c721df60e11c/ai-21570c67.webp","is_representative":true,"generation_method":"ai_photo","license":"ai_generated","mime_type":"image/webp","translations":{"ko":{"alt":"빵집에서 근심스러운 표정으로 근무표를 확인하는 파란 앞치마 차림의 직원","caption":"한 빵집 직원이 개천절 대체공휴일을 앞두고 근무 일정을 확인하고 있다.","description":null},"en":{"alt":"Concerned bakery employee in a blue apron reviewing a work schedule","caption":"A bakery employee reviews the work schedule ahead of the substitute holiday for National Foundation Day.","description":null},"ja":{"alt":"パン店で心配そうに勤務表を確認する青いエプロン姿の従業員","caption":"パン店の従業員が開天節の振替休日を前に勤務日程を確認している。","description":null},"es":{"alt":"Empleada de panadería con delantal azul revisando preocupada el horario laboral","caption":"Una empleada revisa el horario de trabajo antes del festivo sustitutorio del Día de la Fundación Nacional.","description":null},"id":{"alt":"Pegawai toko roti bercelemek biru memeriksa jadwal kerja dengan wajah cemas","caption":"Seorang pegawai memeriksa jadwal kerja menjelang hari libur pengganti Hari Berdirinya Korea.","description":null},"pt":{"alt":"Funcionária de padaria com avental azul verifica preocupada a escala de trabalho","caption":"Uma funcionária confere a escala antes do feriado compensatório do Dia da Fundação Nacional.","description":null},"zh-hant":{"alt":"麵包店內穿藍色圍裙的員工神情憂慮地查看工作班表","caption":"一名麵包店員工在開天節補假前查看工作安排。","description":null},"de":{"alt":"Besorgte Bäckereimitarbeiterin mit blauer Schürze prüft den Dienstplan","caption":"Eine Bäckereimitarbeiterin prüft vor dem Ersatzfeiertag zum Staatsgründungstag den Dienstplan.","description":null}}},{"id":1296,"url":"https://onbinder.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MTg1NjYsInB1ciI6ImJsb2JfaWQifX0=--5790b52cfa92535c3885616ea94b219211756427/ai-5fd03ed4.webp","is_representative":false,"generation_method":"ai_image","license":"ai_generated","mime_type":"image/webp","translations":{"ko":{"alt":"강조된 날짜와 화살표가 있는 달력, 시계, 동전, 업무 서류와 가을 단풍","caption":"대체공휴일 적용일을 확인하는 일정 관리와 업무 조정을 표현한 그림입니다.","description":null},"en":{"alt":"Calendar with highlighted dates and arrow, clock, coins, office documents, and autumn leaves","caption":"The illustration represents checking a substitute holiday date and adjusting work schedules.","description":null},"ja":{"alt":"強調された日付と矢印のあるカレンダー、時計、硬貨、業務書類、紅葉","caption":"振替休日の適用日を確認し、業務日程を調整する様子を表しています。","description":null},"es":{"alt":"Calendario con fechas resaltadas y flecha, reloj, monedas, documentos y hojas de otoño","caption":"La ilustración representa la consulta de un festivo sustitutorio y el ajuste del calendario laboral.","description":null},"id":{"alt":"Kalender dengan tanggal disorot dan panah, jam, koin, dokumen kerja, serta daun musim gugur","caption":"Ilustrasi ini menggambarkan pemeriksaan tanggal libur pengganti dan penyesuaian jadwal kerja.","description":null},"pt":{"alt":"Calendário com datas destacadas e seta, relógio, moedas, documentos e folhas de outono","caption":"A ilustração representa a consulta da data do feriado substituto e o ajuste do calendário de trabalho.","description":null},"zh-hant":{"alt":"標示日期與箭頭的月曆、時鐘、硬幣、辦公文件和秋葉","caption":"插圖呈現確認補假適用日期並調整工作安排的情境。","description":null},"de":{"alt":"Kalender mit markierten Tagen und Pfeil, Uhr, Münzen, Arbeitsunterlagen und Herbstlaub","caption":"Die Illustration zeigt die Prüfung eines Ersatzfeiertags und die Anpassung der Arbeitsplanung.","description":null}}}],"published_at":"2026-09-15T01:34:15+09:00","updated_at":"2026-09-15T01:34:15+09:00","license":"cc_by","translation_status":"reviewed","available_locales":["ko","en","ja","es"],"data_locales":["ko","en","ja","es","id","pt","zh-hant","de"],"url":"https://onbinder.com/en/articles/gaecheonjeol-substitute-holiday-2026-october-5"}